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Rechte haben - recht bekommen Wenn Sie berufstätig sind, sind Sie Mitglied bei der Arbeiterkammer. Wir beraten Sie in vielen Belangen, auch im Arbeitsrecht: und zwar telefonisch und persönlich. Und wir haben Ihnen die wichtigsten Rechte & Pflichten, die Sie als Arbeitnehmer:in haben, hier zusammengetragen. Erwerbstätigkeit – Wikipedia. Das kleine 1x1 des Arbeitsrechts Ar­beits­ver­träge Was drinstehen mus - und was nicht drinstehen darf! Ar­beits­zeit Rund um Arbeits- und Ruhezeiten, Pausen und wie wichtig es ist, die Arbeitszeit genau zu dokumentieren. Urlaub Wie viel Urlaub bekomme ich und kann ich mir frei nehmen, wann ich es will? Die wichtigsten Infos zum Urlaubsrecht. Krank­heit & Pflege Über Krankenstand, Pflegefrei­stellung, Absicherung bei Arbeitsunfällen, Wiedereingliederungs­teilzeit und weitere wichtige Aspekte. Be­endig­ung des Ar­beits­ver­hält­nisses Wie Arbeitsverhältnisse gelöst werden können und was einem nach der Beendigung zusteht bei Kündigung, einvernehmlicher Lösung, Entlassung Ar­beits­losig­keit Auf der Suche nach einer neuen Arbeit?
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Sofern 45 Arbeitsjahre bis Ende 2021 nicht erworben werden können, kann, wenn bereits in jungen Jahren gearbeitet worden ist, unter Umständen der Frühstarterbonus gebühren. Zählen ausschließlich Arbeitsjahre? Maximal 5 Jahre können durch Zeiten der Kindererziehung ersetzt werden. Andere Pensionsversicherungszeiten zählen nicht für die Abschlagsfreiheit – beispielsweise Zeiten des Bezuges von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, nachgekaufte Schul- und Studienzeiten und Zeiten des Bundesheeres oder des Zivildienstes. Auch Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung mit Selbstversicherung zählen nicht. Kann ich durch die Abschlagsfreiheit früher als bisher in Pension gehen? Arbeitsvertrag für arbeiter und angestellte online. Nein, die bisherige Rechtslage ist davon nicht berührt. Beispiel Ein 61-jähriger Mann, der weder Schwerarbeiter noch invalid bzw. berufsunfähig ist, hat 2021 bereits 45 Arbeitsjahre erworben. Er kann nicht früher, sondern nach wie vor mit 62 Jahren auf Grund der Langzeitversichertenpension in Pension gehen. Sein Vorteil besteht darin, dass er, wenn er die 45 Arbeitsjahre spätestens im Dezember 2021 erreicht hat, bei einem Pensionsantritt mit 62 Jahren keine Abschläge mehr hat.

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