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  1. Landesrecht BW
  2. Vorschriften-Dschungel beim Ordnungsrecht - BFW Landesverband Baden-Württemberg e.V.
  3. Polizei- und Ordnungsrecht Baden-Württemberg - Fachbuch - bücher.de
  4. Polizei und Ordnungsrecht Baden Württemberg (Skripten - Öffentliches Recht) von Achim Wüst
  5. 1. Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

Landesrecht Bw

In allen anderen Fällen wird es zur Abwehr abstrakter Gefahren auf § 17 PolG hinauslaufen. 212 Die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Polizeiverordnung sollte sich in der Polizeirechtsklausur – da ein Rechtssatz als abstrakt-generelle Norm zu prüfen ist – an dem folgenden Schema orientieren: Rechtmäßigkeit einer Polizeiverordnung I. Ermächtigungsgrundlage II. Formelle Rechtmäßigkeit 1. Zuständigkeit 2. Verfahren 3. Form 4. 1. Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage. Verkündung III. Materielle Rechtmäßigkeit 1. Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage 2. Wirksamkeit der Ermächtigungsgrundlage 3. Pflichtgemäße Ermessensausübung 4. Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes 5. Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht

Vorschriften-Dschungel Beim Ordnungsrecht - Bfw Landesverband Baden-Württemberg E.V.

13 5. Hinweis Hier klicken zum Ausklappen Insoweit muss man sich vergegenwärtigen, dass etwa bloße Benutzungsregelungen von kommunalen öffentlichen Einrichtungen (vgl. § 10 Abs. 2 GemO) oder Straßen, Wegen und Plätzen grundsätzlich nicht der Bestimmung durch eine Polizeiverordnung zugänglich sind. Siehe etwa VGH Mannheim NVwZ 2000, 457. Dies gilt selbst dann, wenn sie ein Verbot regeln oder, wie z. B. § 41 Abs. 1 S. 1 StrG, einen polizeilichen Bezug haben. 208 Die einschlägige Rechtsgrundlage für den Erlass einer Polizeiverordnung ist in Baden-Württemberg regelmäßig die Generalklausel nach § 17 Abs. 1 i. § 1 Abs. 1 PolG, sofern sich nicht aus einer spezialgesetzlichen Bestimmung eine vorrangige Rechtsgrundlage ergibt. Mögliche spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass gefahrenabwehrrechtlicher Verordnungen finden sich etwa in § 15 Abs. 2 BestattG, Art. 297 EGStGB, §§ 9, 11 GastVO, § 19 Abs. 1 KurorteG, § 32 InfektionsschutzG, in den §§ 23 Abs. Polizei und Ordnungsrecht Baden Württemberg (Skripten - Öffentliches Recht) von Achim Wüst. 1, 32 ff. BImSchG oder in § 21 Abs. 2 WG.

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Veröffentlicht am 02. März 2018 unter Agenda Aktuell Kreuz- und Knoblauchkröten, die Großbaustellen lahmlegen, widersinnige Brandschutzregeln und nächtliches "Schäfchen zählen nach Bauherren-Art": Dirk Salewski, BFW-Vorstand und Geschäftsführer von beta Eigenheim, berichtet über absurde Auswüchse des Ordnungsrechts. Auswüchse des Ordnungsrecht – Datei herunterladen

Polizei Und Ordnungsrecht Baden Württemberg (Skripten - Öffentliches Recht) Von Achim Wüst

F. umgesetzt) in das PolG eingefügt worden. Es handelt sich bei § 18 PolG um eine gegenüber der allgemeinen Verordnungsermächtigung in § 17 PolG um die speziellere Ermächtigung. Landesrecht BW. In § 18 PolG sind – insbesondere, um dem Bestimmtheitsgrundsatz und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu genügen – die konkreten Voraussetzungen benannt, unter denen die Ortspolizeibehörde durch Polizeiverordnung ein örtliches Alkoholkonsumverbot regeln darf. Die früher herangezogene Ermächtigung aus § 17 PolG (zuvor § 10 PolG) wird im Falle des Regelungsgegenstandes eines Alkoholkonsumverbots somit von § 18 PolG (zuvor § 10a PolG) vollständig verdrängt.

1. Tatbestandsvoraussetzungen Der Ermächtigungsgrundlage

Das Prüfungswissen - für Studium und Examen Mitarbeit:Wüst, Achim; Hemmer, Karl-Edmund; Kresser, Karl E. Das Prüfungswissen - für Studium und Examen Mitarbeit:Wüst, Achim; Hemmer, Karl-Edmund; Kresser, Karl E. Broschiertes Buch Jetzt bewerten Jetzt bewerten Merkliste Auf die Merkliste Bewerten Teilen Produkt teilen Produkterinnerung Das Polizeirecht ist ein Klassiker beider Staatsexamina in Baden-Württemberg. Die Besonderheiten des baden-württembergischen Landesrechts und die aktuelle Rechtsprechung des VGH Mannheim lassen sich nur mit einem Skript erfassen, das ausschließlich bundeslandspezifisch ausgerichtet ist. Um in der Klausur zu punkten, müssen Sie nicht nur die Grundbegriffe dieses Rechtsgebiets beherrschen. Verlangt wird die Anwendung in den Klagearten. Deshalb werden in diesem Skript nach bewährter Methode alle Fragen im Prüfungsschema dargestellt. So lernen Sie auch das Polizeirecht von Anfang an klausur- und anwendungsorientiert! …mehr
Inhaltsverzeichnis 205 Die bisherige Darstellung zielte darauf, im Schwerpunkt die zur Abwehr konkreter Gefahren wichtige und auch praktisch sehr bedeutsame Polizeiverfügung als Handlungsinstrument – einschließlich ihrer Durchsetzung mit Zwangsmitteln – darzustellen. Daneben existiert mit der Polizeiverordnung ein weiteres – im Übrigen auch klausurrelevantes – Instrument der polizeilichen Gefahrenabwehr, welches als Rechtssatz darauf angelegt ist, abstrakte Gefahre n (auch als allgemeine Gefahren bezeichnet) abzuwehren. Die Polizeiverordnung steht allerdings nur zur Verfügung, um durch eine abstrakt-generelle Regelung für eine nicht bestimmte Vielzahl von Gefahrenlagen und potenziell Betroffener eigenständige Rechtsgrundlagen für die Gefahrenabwehr zu schaffen. Vgl. VGH Mannheim VBlBW 2003, 31; siehe auch Kenntner Öffentliches Recht Baden-Württemberg, Rn. 127. Die Polizeiverordnung ist vor allem als flexibles Instrument zu verstehen, um ortsbezogen typische Gefahrenlagen in den Griff zu bekommen.