Diese Woche bin ich nicht krankgeschrieben. Wie ist es, wenn ich in den nächsten Wochen wieder wegen dieses Grundes erneut krankgeschrieben würde, wird es problematisch mit der REHA? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße Erdbeer
Versicherter wird vor der Aufforderung "angehört" Zu einer ordentlich (also rechtmäßig) durchgeführten Anhörung gehört es, dem Versicherten vor der Aufforderung zum Reha-Antrag die Möglichkeit einzuräumen, sich zu äußern. Leider geschieht das in der Praxis nicht immer. Die Krankenkasse kann die zunächst unterlassene Anhörung nachholen, wenn der Versicherte z. B. einen Widerspruch gegen die Aufforderung einlegt. Weiterhin gehört zu einer Anhörung, dass die Krankenkasse ihrem Versicherten mitteilt, welche Entscheidung sie beabsichtigt und auf welche Tatsachen sie sich dabei stützt. Dabei hat sie auch anzugeben, wie sie ihr Ermessen ausgeübt hat. Das kann schriftlich, am Telefon oder persönlich erfolgen. Hinweis: Es ist ausreichend, wenn die Krankenkasse die Anhörung ermöglicht. Der Versicherte muss sich nicht tatsächlich äußern. 10-Wochen-Frist gilt für Krankenkassen bei Reha-Aufforderung | Sozialwesen | Haufe. Krankenkasse muss Einsicht in die Akten gestatten Bevor sich der Versicherte oder sein Rechtsbeistand äußert, ist ein Blick in die Akten angebracht. Insbesondere das Gutachten des MDK ist interessant.
Der Arbeitgeber muss Sie nicht kündigen. Er kann es tun. Wenn der Betrieb dem Kündigungsschutzgesetz unterfällt und Sie nicht nur die Probezeit, sondern auch die Wartezeit von 6 Monaten für dessen Anwendung "überlebt" haben, dann wird ihm die Kündigung auch deutlich schwerer fallen. Sollte er also mit dem Gedanken spielen, wird er immer die Kündigung in der Probezeit vorziehen. Das kostet ihn weniger. Die Folgen für Ihre eigene Kündigung sind Sperrzeiten nach § 159 SGB III. Das kann ich Ihnen wie gesagt nicht empfehlen. Lassen Sie stattdessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber erkennen, dass Sie gar nicht wissen, wie erfolgreich Ihre Reha sein wird. Wenn er das Gefühl bekommt, dass Sie ein finanzielles Risiko sind, dann ist die Wahrscheinlichkeit der Kündigung größer. Zumindest wenn das wirklich Ihr Ziel ist. Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Reha termin zu kurzfristig in de. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns Fachanwalt für Insolvenzrecht Rückfrage vom Fragesteller 06.
Nach positiver Prüfung der Antragsunterlagen teilen wir Ihrer Patientin/Ihrem Patienten in einem Bewilligungsbescheid den Ort und die Reha -Einrichtung, die Dauer und die Durchführungsform (ganztägig ambulant oder stationär) mit. Für die Auswahl der Reha -Einrichtung ist die Haupterkrankung der Patienten ausschlaggebend. Den genauen Termin erhält Ihre Patientin/Ihr Patient unaufgefordert von der Reha -Einrichtung. Hierbei werden auch weitere Informationen zur Reha -Einrichtung gegeben. Selbstverständlich kann sie/er auch vorab telefonisch mit der Einrichtung Kontakt aufnehmen. Sie als behandelnde/r Ärztin/Arzt erhalten aus Datenschutzgründen von der Deutschen Rentenversicherung keine Mitteilung über die Bewilligung der Rehabilitation. Reha termin zu kurzfristig en. Die Informationen können Sie nur von Ihren Patienten erhalten! Dem Bescheid können weitergehende Informationen zum Übergangsgeld, zu den Reisekosten und zu einer möglichen Haushaltshilfe entnommen werden. Für den Zeitraum zwischen Bescheiderteilung und dem Beginn der medizinischen Rehabilitation gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.
Interessant wird es, wenn Du später genau wegen der Sachen, die jetzt die Reha begründeten, wieder krank wirst.