Lachs Mit Gemüsereis

ENGLISH BELOW Spartenübergreifend hat sich im März 2012 in Berlin die Koalition der Freien Szene aller Künste gebildet, um auf die eklatante Fehlentwicklung im Berliner Kulturhaushalt aufmerksam zu machen. Die derzeitige Kulturpolitik gefährdet die Substanz des viel beschworenen und international gefeierten kreativen Berlin. Im Zusammenspiel mit verschiedenen Netzwerken, Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen bündelt und entwickelt die Koalition der Freien Szene Ideen für eine neue Kulturpolitik. Die Künste in ihrer Vielfalt und in ihrem Zusammenspiel machen die Attraktivität Berlins aus und sind ein entscheidender Wirtschafts- und Tourismusfaktor. Kunst ist aber kein reines Imagetool. Die Koalition der Freien Szene wehrt sich gegen eine Politik, die die Künste in freien Strukturen zunehmend Verwertungszwängen aussetzt bzw. der Verdrängung preisgibt und damit die Autonomie der Kunst beschädigt und die gesellschaftliche Bedeutung von Kunst marginalisiert. Berlin steht an einem Scheideweg.

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Mehr als zwei Jahre hat das Sprecher*innenkollektiv der Koalition der freien Szene Frankfurt an einem Bericht über die Situation der freien Kulturschaffenden in Frankfurt gearbeitet. Nun wurde der fertige Bericht der Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig übergeben. Auf 24 Seiten finden sich Situationsbeschreibungen und Forderungen zu den Sparten Bildende Kunst, Bewegtbild- und Medienkunst, Darstellende Künste, Klassische Musik, sowie Popkultur und Clubs, sowie ein Vorwort, das auch auf die gegenwärtige Corona-Situation eingeht. Dr. Ina Hartwig nahm den Bericht auf dem Milchsackgelände entgegen, einem symbolischen Ort, denn die Stadt hat das Gelände vor Kurzem gekauft, um seine kulturelle Nutzung sicherzustellen. Dort sind neben dem Theater Landungsbrücken, dem Club Tanzhaus West verschiedene Atelierräume ansässig, weitere kulturell genutzte Gebäude sind geplant. Neben dem Bericht übergaben die Sprecher*innen der Koalition mit der Kunstaktion "Cut the cake" Hartwig auch ein Tortenstück, dessen Größe der Relation des Kulturetats im Gesamthaushalt entspricht.

AGs erarbeiten Beschlussvorlagen für den SK und für das Plenum. • Details zur Gründung einer AG siehe 6 Schritte. • AGs sind protokollpflichtig. Die Protokolle werden dem SK zeitnah zugänglich gemacht. Zwischenberichte sind zudem dem Plenum zugänglich zu machen. • pro Thema soll es nur eine AG geben. Wenn verschiedene Ansätze darin auftauchen, können Unter- AGs gebildet werden, wobei nur das Gesamtergebnis im SK vorgestellt wird. • Bei Inaktivität werden AGs durch das Plenum aufgelöst. • Eine AG besteht aus mindestens 2 Mitgliedern, ist in der Gründungsphase zunächst offen für alle Interessierten und benennt eine Ansprechperson. • Ihr jeweiliger Zeit- und Aktionsplan muss klar kommuniziert werden. Termine werden öffentlich bekannt gemacht, sofern die AGs noch offen zugänglich sind. • Die Ansprechpersonen haben eine eigene Email-Adresse und einen Redakteur-Zugang zum Webbereich der AG, um insbesondere Termine und Protokolle zu veröffentlichen. 4. Rechtsform im Hintergrund Die Koalition der Freien Szene versteht sich als eine offene Aktionsplattform.

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Die Wahl durch das Plenum findet in der Regel jährlich statt. Wünschenswert sind Vertreter*innen, die das Nichtspartenspezifische / "das Dazwischen" behandeln bzw. im SK nicht vertretene Positionen repräsentieren. Einzelpersonen haben im SK jeweils eine Stimme. • Zudem gibt es im SK Netzwerk- und Verbandsvertreter*innen der einzelnen Sparten und Szenen, vorausgesetzt sie sind Mitglied im Verein der Koalition der Freien Szene e. Pro Verband oder Netzwerk sind max. zwei Personen im SK, wobei diese jeweils nur ein gemeinsames Stimmrecht haben. • Der SK ist somit einerseits vom Plenum, anderseits von den darin vertretenen Verbänden legitimiert. Unterjährige Neuzugänge in den Sprecher*innenkreis nehmen ihre Aufgaben im SK kommissarisch wahr. • Es gilt das ungebundene Mandat für alle Mitglieder des SK, auch für Verbands- und Netzwerkvertreter*innen, d. h. sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und selbst verantwortlich für die Rückkopplung der Themen an den entsendenden Verband/Netzwerk.

Dennoch besteht nach wie vor großer Förderungsbedarf bei der freien Szene. Sehr zu schätzen wissen wir, dass während der Corona-Pandemie, in der besonders freischaffende Künstlerinnen und Künstler wenig Hilfe erhalten, das Kulturdezernat mit einem Notfallfonds die Umsetzung einzelner Projekte während der Krise ermöglichte. Nichtsdestotrotz müssen die Arbeitsbedingungen für die freie Szene stetig evaluiert und weiterentwickelt werden. Neben der Erhöhung der Kulturförderung, Überarbeitung der Förderstrukturen sowie weiterer Entwicklung von Arbeits- und Präsentationsräumen, empfehlen wir mit einer Bestandsaufnahme und einem Kulturentwicklungsplan die Situation und Bedingtheiten der Künste in Frankfurt in den Blick zu nehmen, um notwendige Unterstützungsleistungen gezielt tätigen zu können. " Die Kulturdezernentin lobt die Organisation der Szene: "Gerade jetzt ist eine gute Vernetzung der freien Künstlerinnen und Künstler für die Szene selbst, aber auch für die Kulturpolitik wichtig, um Bedarfe zu ermitteln und zu kommunizieren.

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Transparenz und Gerechtigkeit Regelmäßige Evaluierung der vereinbarten Ziele aller öffentlich geförderten Institutionen. Die Benennung von Jurys mit Vorschlagrecht der Freien Szene hat rechtzeitig zu erfolgen und soll transparent sein. "Was die Stadt der Kunst geben sollte, ist schlicht ein Anteil von dem, was die Kunst der Stadt gegeben hat und weiterhin gibt. " (Initiative Haben & Brauchen). Die Entwicklung des Berliner Kulturhaushaltes in den letzten 10 Jahren ist in Bezug auf die Förderung von freien Strukturen mehr als Besorgnis erregend. Standen vor zehn Jahren noch rund 10% des Kulturhaushaltes an disponiblen Mitteln zur Verfügung, sind es heute mit rund € 10 Millionen nur noch 2, 5%. Hinzu kommen weitere € 10 Millionen aus dem vom Bund finanzierten Hauptstadtkulturfonds, die aber nur zu etwa 60% freien Projekten zur Verfügung stehen. Die Regierungskoalition aus SPD und CDU hat nun in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag festgehalten: "Berlin ist eine globale Kulturmetropole, unser kultureller Reichtum ist unser Kapital.

Gestützt durch die Förderung des Senats mit investiven und konsumtiven Mitteln können am Ende des Prozesses kostengünstige – da subventionierte – Räumetransparent ausgeschrieben und mittels Juryverfahren an Künstler*innen vergeben werden. In weiteren spartenspezifischen Prozessen, bei denen eine kurzfristige Anmietung von Arbeits- bzw. Proberäumen erfolgen soll, wird die Kooperation mit Betreiber*innen gesucht, die einen kurzfristigen Vermietungsbetrieb gewährleisten können. Das Bestandsoptimierungsprogramm ist ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Proberaum- bzw. Mietsituation und funktioniert durch die Vergabe von Mietsubventionen zur Nutzung bestehender Arbeitsräume. Betreiber*innen von Einrichtungen, die Proberäume an frei arbeitende Künstler*innen vermieten, konnten sich in einer ersten Verfahrensrunde Ende 2016 dafür bewerben. Die Förderung kommt den Betreiber*innen und den Künstler*innen gleichwohl zu Gute. Proberäume ab einer Größe von 80 qm können zu günstigeren Konditionen an Künstler*innen vermietet werden.