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Ich habe am 01. 07 ein Arbeitsverhältnis angefangen es ist mein erster Job. Im Arbeitsvertrag steht: "Das Gehalt wird zum 15. des laufenden Monats gezahlt". Ich arbeite von Montag bis Freitag. Der Arbeitsvertrag ist ein unbefristeter Vertrag also nicht tariflich. Am 1 angefangen und am 15 gehalt tv. Ich habe ja schon 10 Tage gearbeitet, bekomme jetzt nur einen Teil oder garnichts und erst im Folgemonat? 4 Antworten normalerweise erst im Folgemonat;) Kann natürlich sein, dass ihr eine fitte Buchhaltung habt, aber wenn unter dem Monat gezahlt wird und man fängt am 1. an, dann erhält man es idR erst nach 6 Wochen theoretisch müsstest du den vollen julylohn bekommen weil sie am 15. für den laufenden monat auszahlen, sie zahlen also 2 wochen im voraus lohn normal müsstest du alles bekommen Ich habe ja schon 10 Tage gearbeitet, bekomme jetzt nur einen Teil oder garnichts und erst im Folgemonat? gar nix, erst am 15. des Folgemonats, auch die Zeit geht vorüber Dann bekommst du zum 15ten August dein Gehalt für Juli.

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In Einzelfällen können Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch eine abweichende Regelung treffen.

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Liebe Community, ich war jetzt über einem Jahr in einer Firma tätig. Bis letztes Jahr Dezember und habe dieses Jahr Januar in einer neuen angefangen. Ich hatte also Gehalt ohne Unterbrechungen, obwohl ich die eine Stelle nach einem Jahr gekündigt habe und an einer neuen angefangen habe. 1 Jahr und 6 Monate bekam ich also Gehalt ohne Unterbrechung, allerdings unter den Umständen, wie oben genannt. Meine Frage: zählt das eine Jahr oder doch nicht? Ich habe zwar die Stelle gewechselt und die letzte gekündigt, aber es war ein guter Übergang ohne Arbeits- und Gehaltsunterbrechung. Bekomme ich ALG1 oder ALG2 mit Sanktion, weil ich die jetzige Stelle nach ca. 5 Monaten selbstständig kündige? Es hat seinen Grund und hoffe es reicht, wenn ich nur das nötige erwähne. Am 1 angefangen und am 15 gehalt movie. MfG Community-Experte ALG II, Hartz IV, Jobcenter Man kann sanktioniert werden, werden man ohne sog. wichtigen Grund kündigt. Ob bei Dir ein solcher wichtiger Grund vorliegt, muß die zuständige Behörde oder ggf. das Sozialgericht beurteilen.