Lachs Mit Gemüsereis

Dienstleistung Ausstellen eines Nachweisheftes für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln Belehrung nach Infektionsschutzgesetz zu Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten bei erstmaliger Aufnahme einer gewerbsmäßigen Tätigkeit in Betrieben, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen Belehrungen jeweils Dienstag und Donnerstag, Dauer ca. 45 Minuten, Terminvereinbarung erforderlich Dokumente Personalausweis des Antragstellers bei unter 18-Jährigen Kostenübernahmeerklärung der Erziehungsberechtigten Gebühren Gebührenlegung gemäß Gebührenordnung der obersten Landesbehörde Erstbescheinigung 45, 00 € Zweitausstellung 30, 00 € Rechtsgrundlagen Infektionsschutzgesetz §§ 42, 43 Formulare Belehrungsmerkblatt § 43 Infektionsschutzgesetz Anhang 1 Anhang 2 Ansprechpartner Gabriele Kühn Telefon: (03381) 58-5311 Fax: (03381) 58-5304 Zurück zur Übersicht
  1. Belehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Berlin.de
  2. Lebensmittel: Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz | Stadt Offenbach
  3. Infektionsschutz - Online-Belehrung gem. §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

Belehrungen Gemäß Infektionsschutzgesetz (Ifsg) - Berlin.De

Bei diesen Belehrungsbögen handelt es sich um unverbindliche Vorschläge des RKI an die Landesbehörden gemäß § 34 IfSG Abs. 5 Satz 2 Für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte (22. 01. 2014) (PDF, 37 KB, Datei ist nicht barrierefrei) arabisch (PDF, 115 KB, Datei ist nicht barrierefrei) englisch (PDF, 56 KB, Datei ist nicht barrierefrei) französisch (PDF, 58 KB, Datei ist nicht barrierefrei) polnisch (PDF, 101 KB, Datei ist nicht barrierefrei) russisch (PDF, 117 KB, Datei ist nicht barrierefrei) spanisch (PDF, 49 KB, Datei ist nicht barrierefrei) türkisch (PDF, 50 KB, Datei ist nicht barrierefrei) gemäß § 35 IfSG Für Beschäftigte in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen (01. 02. Infektionsschutz - Online-Belehrung gem. §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Beschäftigte im Lebensmittelbereich. 2008) (PDF, 142 KB, Datei ist nicht barrierefrei) gemäß § 43 Abs. 1 IfSG Für Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind (21. 2014) (PDF, 85 KB, Datei ist nicht barrierefrei) arabisch (PDF, 278 KB, Datei ist nicht barrierefrei) englisch (PDF, 76 KB, Datei ist nicht barrierefrei) französisch (PDF, 81 KB, Datei ist nicht barrierefrei) polnisch (PDF, 244 KB, Datei ist nicht barrierefrei) russisch (PDF, 247 KB, Datei ist nicht barrierefrei) spanisch (PDF, 60 KB, Datei ist nicht barrierefrei) türkisch (PDF, 90 KB, Datei ist nicht barrierefrei) Stand: 06.

Lebensmittel: Belehrung Und Bescheinigung Nach Dem Infektionsschutzgesetz | Stadt Offenbach

Zum Beispiel: Aufkleber und Poster. Sie müssen dafür nichts bezahlen. Eltern können sie benutzen. Damit ihre Kinder wissen: Hygiene ist wichtig. Sie können die Internet-Seite so benutzen Auf der Internet-Seite oben links auf jeder Seite: Sie sehen einen grauen Kasten. Das weiße Wort BZgA ist im Kasten. Neben dem Kasten: Sie sehen drei schwarze Wörter. Kleine Zeichen sind neben den Wörtern. Sie können auf die schwarzen Wörter klicken. Wenn Sie auf Kontrastansicht klicken: Der Text und Kästen auf der Internet-Seite werden schwarz. Sie können den Text dann besser lesen. Das Wort oben verändert sich: Jetzt steht oben Normalansicht. Daneben steht das Wort: Gebärden-Sprache Wenn Sie auf das Wort klicken: Sie kommen zu einem Film. Eine Frau erklärt die Internetseite. In Gebärden-Sprache. Belehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Berlin.de. Daneben stehen die Worte: Leichte Sprache Wenn Sie auf diese Worte klicken: Sie kommen auf diese Seite. Unter dem blauen Kasten Sie sehen einen hell-grauen Balken. Rechts im Balken: Sie sehen ein Feld. In dem Feld Steht Suche eingeben.

Infektionsschutz - Online-Belehrung Gem. §§ 42 Und 43 Infektionsschutzgesetz (Ifsg) Für Beschäftigte Im Lebensmittelbereich

Wenn Sie mit der Maus darüber fahren: Es wird etwas heller. Links neben dem Wort ist eine kleine Lupe. Wenn Sie Infos von der Internet-Seite suchen möchten: Sie schreiben dazu ein Wort in das hellere Feld. Und Sie klicken auf die Lupe neben dem Feld. Sie bekommen dann mehr Infos über das Wort. Ganz unten auf jeder Seite: Sie sehen viele schwarze und graue Wörter. Die Wörter sind eine Über-Sicht. Über alle Infos von der Seite. Wenn Sie auf ein Wort klicken: Sie können mehr Infos lesen. Zum Beispiel: Sie klicken auf Impressum. Sie sehen dann: Wer hat die Seite gemacht. Sie können auch auf Datenschutz klicken. Hier steht: Die BZgA gibt Ihre Daten nicht an andere Leute. Sie sind damit geschützt. Daten sind zum Beispiel: Ihr Name. Oder Ihre Adresse. Sie bekommen so Infos zu den Themen von der Internet-Seite: Links neben dem Such-Feld: Sie sehen graue Wörter. Das sind die 5 großen Themen von der Internet-Seite. Es gibt diese Themen: - Startseite - Hygienetipps - Infektionskrankheiten - Erregersteckbriefe - Mediathek Sie können auf ein Thema klicken.

Sie wollen im lebensmittelherstellenden oder -verarbeitenden Gewerbe, im Lebensmittelhandel oder in der Gastronomie tätig werden oder sich selbstständig machen? Insbesondere die in § 42 Absatz 1 IfSG genannten ansteckenden Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Daher verbietet das Infektionsschutzgesetz Personen, wenn sie an einer solchen Krankheit leiden, bestimmte Tätigkeiten im Lebensmittelbereich. Bei der Umsetzung der Regelung kommt es besonders auf die eigenverantwortliche Mitwirkung der Personen an. Damit Sie, wenn Sie solche Tätigkeiten ausüben wollen, über die entsprechende gesetzliche Regelung und Ihre Pflichten informiert sind, sieht das Infektionsschutzgesetz vor, dass Sie vor der Aufnahme der Tätigkeit vom Gesundheitsamt entsprechend belehrt werden. Die Belehrungen vermitteln in der Regel auch Grundsätze der Infektionshygiene für den Umgang mit Lebensmitteln. Das Gesundheitsamt stellt nach der Belehrung eine Bescheinigung darüber aus. Hierfür müssen Sie schriftlich bestätigen, dass bei Ihnen keine Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot bestehen.

Und Sie stellen eine neue Frage. Die BZgA wünscht Ihnen viel Spaß auf der Internet-Seite! Wer hat den Text in Leichter Sprache geschrieben? Büro für Leichte Sprache Köln Cäsarstr. 58 50968 Köln E-Mail: Tasso Griep und Michèle Gries haben den Text in Leichter Sprache geschrieben. Elfie Bischof, Wolfgang Klein, Monika Lehnen und Dirk Stauber haben den Text auf Leichte Sprache geprüft. Kirsten Scholz und Ellen Sturm haben die Bilder gemalt. Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe. So spricht man das: in klu schen ju rop. Sie bekommen im Internet mehr Infos. © Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe. Weitere Informationen unter