Die Organe werden gemeinschaftlich unter das Management gerechnet und die D&O Versicherung wird unter Berücksichtigung der Unternehmensdaten abgeschlossen. Die D&O Versicherung ist für die Lohnsteuer des einzelnen Unternehmensorgans in diesem Fall nicht relevant. Die Deckungssumme gilt für die leitenden Angestellten des Unternehmens gemeinschaftlich und wird im Allgemeinen nach der Reihenfolge der eintretenden Schadenfälle aufgeteilt. Trifft also zu, dass die Beiträge für die D&O Versicherung an Unternehmens-Kennzahlen ausgerichtet sind und auch vom Unternehmen übernommen werden, zählt die D&O Versicherung nicht in die Lohnsteuer sondern gilt als Betriebsausgabe. D&O Versicherung Lohnsteuer – wann gilt sie als lohnsteuerrelevant? D&O-Versicherung: „Claims-made Prinzip“ und weitere Risiken | Rödl & Partner. Wird die Prämie für die D&O Versicherung zwar vom Unternehmen übernommen, ist aber nicht an dessen Kennzahlen ausgerichtet sondern an individuellen Gegebenheiten und Absicherungsbedürfnissen des Versicherten, wird die Ausgabe grundlegend als geldwerte Leistung betrachtet.
Aus Sicht des betroffenen Organmitgliedes ist daher Sorgfalt geboten. Sicherung eines angemessenen Einflusses auf Inhalt und (Fort-)Bestand der D&O-Versicherung Erstaunlicherweise erweckt in der Praxis oftmals das bloße Vorhandensein einer D&O-Versicherung bei vielen Managern das Gefühl einer (trügerischen) Sicherheit. Doch zu Unrecht, denn nur wenige Manager setzen sich mit dem Konstrukt und den im Einzelfall durchaus unterschiedlichen Bedingungen "ihrer" D&O-Versicherung auseinander: Bei der D&O-Versicherung handelt es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung. Versicherungsnehmerin ist die Gesellschaft und nicht das Organmitglied selbst. Die Organmitglieder sind als versicherte Personen Begünstigte der Versicherung. Im Regelfall umfasst der Versicherungsschutz der D&O-Versicherung Schadenersatzansprüche der Gesellschaft gegen ihre eigenen Organmitglieder aus den entsprechenden gesetzlichen Haftungsvorschriften (z. B. D&o versicherung deckungssumme in 6. : § 43 II GmbHG, § 93 II AktG). Da der Versicherungsschutz insoweit auch die Kosten der Rechtsverteidigung des Organmitgliedes gegen die geltend gemachten Innenhaftungsansprüche umfasst, finanziert die Gesellschaft mit ihren Versicherungsprämien letztlich die Verteidigung des Organmitgliedes gegen ihre eigenen Ansprüche.
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