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Rechtliche Grundlagen Die Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen der IHK Südlicher Oberrhein regelt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes grundsätzliche Rahmenbedingungen und Abläufe der Prüfungen. In der Verordnung zum jeweiligen Abschluss sind die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsinhalte und -formen u. a. festgelegt. Zulassung und Anmeldung Für die Prüfung müssen Zulassungsvoraussetzungen vorliegen (einschlägige berufliche Qualifikationen und berufspraktische Erfahrungen). Gepr. Technischer Fachwirt/-in - IHK Pfalz. Wir bieten Ihnen ein kostenloses, unverbindliches Vorprüfungsverfahren zur Klärung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen an ( Voranfrage zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen). Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine fristgerechte schriftliche Anmeldung erforderlich (spätestens 10 Wochen vor dem 1. Prüfungstermin). Bitte benutzen Sie hierzu das Formular Antrag auf Zulassung (Anmeldeformular). Sofern die Kosten nicht von Ihnen selbst getragen werden, benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung.

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Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: das Ablegen der Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Technische Qualifikationen" innerhalb der letzten fünf Jahre, und in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

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Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: das Ablegen der Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Technische Qualifikationen" innerhalb der letzten fünf Jahre, und in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis. Bitte prüfen Sie Ihre Zulassung hier.

Darüber hinaus ist durch die Prüfung festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Materialwirtschaft/Logistik", "Absatzwirtschaft", "Einkauf", "Arbeitsvorbereitung/Kostenrechnung", "Entwicklung/Konstruktion" und "Betriebserhaltung/Produktion" Aufgaben unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Fachwirt / Geprüfte Technische Fachwirtin. Zulassungsvoraussetzungen Zur Prüfung in den Prüfungsteilen "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" oder "Technische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Prüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.