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Tägliche Ruhezeit Im Einfahrer-Betrieb hat der Lenker innerhalb von 24 Stunden nach Ende einer vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 zusammenhängenden Stunden einzulegen (regelmäßige tägliche Ruhezeit). Diese tägliche Ruhezeit kann in zwei Teile geteilt werden. Der erste Teil muss ununterbrochen mindestens 3 Stunden und der zweite Teil ununterbrochen mindestens 9 Stunden betragen (insgesamt also 12 Stunden). Im Mehrfahrer-Betrieb hat der Lenker innerhalb von 30 Stunden nach Ende einer vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 zusammenhängenden Stunden einzulegen. KomNet - Steht Busfahrern im Linienverkehr bis 50 km alle 2 Wochen eine ununterbrochene Pause (Wochenruhezeit) von mindestens 45 Stunden zu?. Tipp! Die tägliche Ruhezeit kann zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten dreimal auf mindestens 9 Stunden verkürzt werden (reduzierte tägliche Ruhezeit). Solche Verkürzungen müssen nicht durch zusätzliche Ruhezeiten an anderen Tagen ausgeglichen werden. Wöchentliche Ruhezeit Der Lenker hat in jeder Woche eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 zusammenhängenden Stunden einzuhalten (regelmäßige wöchentliche Ruhezeit).

Wochenruhezeit Linienverkehr Bis 50 Km In 10

Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten: Eine 12-Tage-Fahrt darf ein Busfahrer nur unternehmen, wenn er in der Woche davor eine regelmäßige Ruhezeit von 45 Stunden eingenommen hat. Die normalen Lenk- und Ruhezeiten sind vom Busfahrer während dieser Fahrt uneingeschränkt einzuhalten. Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten mit dem Bus ist mit einem digitalen Kontrollgerät zu dokumentieren. Wird auch in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) gefahren, muss der Busfahrer durch einen zweiten unterstützt werden, sodass diese sich abwechseln können. Arbeits- und Ruhezeit. Ist dies nicht der Fall, muss bereits nach drei Stunden eine Lenkzeitunterbrechung stattfinden. Gelten andere Lenk- und Ruhezeiten, wenn der Bus 2 Fahrer hat? Nein, zwei Fahrer bedeuten nur, dass diese sich abwechseln können. Jeder einzelne Fahrer muss also mit dem Bus die festgelegten Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Loading...

[3] Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht übersteigen; zweimal pro Woche (also im Zeitraum zwischen Montag 0. 00 Uhr und Sonntag 24. 00 Uhr) kann sie auf 10 Stunden verlängert werden. Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten. Innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Wochen dürfen insgesamt 90 Stunden nicht überschritten werden. [4] Der Fahrer muss jeweils spätestens nach einer Lenkzeit von 4, 5 Stunden seine Fahrt für eine Ruhepause von mindestens 45 zusammenhängenden Minuten unterbrechen. [5] Die regelmäßige tägliche Ruhezeit bezeichnet eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden, die auch in 2 Teilen genommen werden kann. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit bedeutet eine Pause von mindestens 45 Stunden. [6] Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Begriffsbestimmungen und Regelungen in Art. 4 und Art. 8 VO Nr. 561/2006 verwiesen. Ruhezeit für Busfahrer seit dem 4. 6. 2010 – "12-Tage-Regelung" Nach Art. 8 Abs. Wochenruhezeit linienverkehr bis 50 km in 10. 6a der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist es Busfahrern im grenzüberschreitenden Personenverkehr erlaubt, die wöchentliche Ruhezeit ausnahmsweise auf bis zu 12 aufeinander folgende Tage zu verschieben, wenn die vorhergehende wöchentliche Ruhezeit regelmäßig durchgeführt wurde und der Dienst mindestens 24 aufeinander folgende Stunden in einem anderen Mitgliedsstaat dauert und direkt nachfolgend entweder 2 regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden genommen wird.