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Geschiedene Ehegatten Zustimmung zur "Anlage U" erzwingen Wer an seinen geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten Unterhalt zahlt, darf seine Unterhaltsleistungenunter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Die zumeistgünstigste Lösung bietet dabei die "Anlage U zurEinkommensteuererklärung". Unterschreibt derUnterhaltsempfänger die "Anlage U", so darf derUnterhaltsverpflichtete bis zu 27. 000 DM als Sonderausgaben muß der Unterhaltsempfänger die Zahlungen des anderenEhegatten versteuern, aufgrund des hohen Grundfreibetrages müssenhierfür aber regelmäßig nur geringe Steuern gezahltwerden. Das Verfahren wird auch als "begrenztesRealsplitting" bezeichnet. Anlage U – Unterhaltsleistungen - Erstattung der Steuernachteile - Ausgleichsanspruch – Realsplitting – Wiederverheiratung - Bonn. Das alles ist bei Eheleuten, die sich auch nachder Trennung noch gut verstehen, kein Problem. Was aber, wenn derUnterhaltsempfänger aus "Rachegelüsten" dieZustimmung zur "Anlage U" verweigert? Kann in diesem Falldie Zustimmung erzwungen werden? Lesen Sie hierzu den nachfolgendenBeitrag. Unterhaltszahlende hat Rechtsanspruch auf Zustimmung Der Bundesgerichtshof hat sich mehrfach mit derFrage befaßt, ob der Unterhaltsempfänger die Zustimmung zumbegrenzten Realsplitting erteilen muß.

  1. Anlage U – Unterhaltsleistungen - Erstattung der Steuernachteile - Ausgleichsanspruch – Realsplitting – Wiederverheiratung - Bonn

Anlage U – Unterhaltsleistungen - Erstattung Der Steuernachteile - Ausgleichsanspruch – Realsplitting – Wiederverheiratung - Bonn

Die Höhe der Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung kommt in die Zeilen 11, 13 und 15. Nicht abzugsfähig ist dabei der Teil des Beitrags, aus welcher sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt. Ersichtlich ist dies anhand der Bescheinigung der Krankenkasse. Der Anteil des Beitrags ist jeweils in Zeile 12, 14 bzw. 16 einzutragen. Hinweis: Beachten Sie, dass alle Unterhaltszahlungen nachgewiesen werden müssen. Dies gilt nicht, wenn die unterstützte Person in Ihrem Haushalt lebte – siehe Zeile 36. Zeilen 17 bis 26 – Unterstützungsleistungen an im Ausland lebende Personen Wenn die unterstützte Person einen Wohnsitz im Ausland hat, so sollten Sie dies bereits in Zeile 5 angegeben haben. Damit Sie die Unterhaltszahlungen ins Ausland steuerlich geltend machen können, benötigen Sie aus dem Land des Wohnsitzes der unterstützten Person eine Unterhaltserklärung über die persönlichen Verhältnisse sowie das Einkommen und das Vermögen der durch Sie unterstützten Person. In Ihrer Anlage Unterhalt ist hierzu zusätzlich in Zeile 34 eine Eintragung durchzuführen.

Im Einzelfall empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Wird die Zustimmung verweigert, sollte mit einem Rechtsanwalt Klage auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting erhoben werden. Um in den Genuss der Steuerersparnis zu kommen, ist steuerrechtlich die Zustimmungserklärung unbedingt erforderlich. Die Klage ist durch einen Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht einzureichen. Dauer der Erklärung Die Vordrucke der Finanzverwaltung enthalten üblich eine dauerhafte Regelung, so dass die Zustimmung widerrufen werden muss. Im Rahmen einer privatschriftlichen Erklärung kann diese jeweils auf ein Jahr begrenzt werden. Ich berate Sie in allen Angelegenheiten rund um das Familienrecht, Ehescheidung und Unterhalt. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Anett Wetterney-Richter Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht