Lachs Mit Gemüsereis

Sind wir doch mal kurz ehrlich, nur einen Moment. Wenn im Oktober/November eine zweite OP ansteht, könntest du dich ja dann krankschreiben lassen - Anspruch auf Krankengeld hast du dann ja auch - nur eben in Höhe Arbeitslosengeld. Krankmeldung von zwei verschiedenen ärzten nicht. Der Grund für die beabsichtigte Überbrückung mit der AU vom Neurologen liegt ja auf der Hand - das Krankengeld ist höher als das Arbeitslosengeld, außerdem ist das in der Regel komfortabler als die Vermittlungsversuche der Agentur für Arbeit. Kann man so machen, ist alles legal, aber dass man das als Krankengeldfallmanager nicht mag, ist doch irgendwo auch logisch. Vor allem sieht es natürlich seltsam aus, wenn jemand bei einem Neurologen/Psychiater seit Jahren in Behandlung ist und zuuuufällig kurz vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses kommen auf einmal Krankmeldungen. Kein Fallmanager der Krankenkasse kauft einem das ab, ist einfach so. Viele Grüße D-S-E

Krankmeldung Von Zwei Verschiedenen Ärzten Nicht

Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Aus den genannten Regelungen ergibt sich, dass der Grundsatz der unbeschränkten Krankengeldgewährung für die praktisch wichtigsten Fälle (die Arbeitsunfähigkeit beruht auf derselben Krankheit bzw. auf einer während der Arbeitsunfähigkeit hinzugetretenen weiteren Krankheit) auf 78 Wochen beschränkt ist. Dabei wird zwischen der ersten Krankheit und der hinzugetretenen weiteren Krankheit rechtlich grundsätzlich kein Unterschied gemacht. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von verschiedenen Ärzten, Arbeitgeber observiert - Geldentschädigung?. Die schon bestehende Krankheit (dieselbe Krankheit) und die hinzugetretene Krankheit bilden eine Einheit, ohne dass es darauf ankommt, ob die hinzugetretene allein oder nur zusammen mit der ersten Krankheit Arbeitsunfähigkeit herbeiführt. Die weitere Krankheit verlängert nicht die Leistungsdauer. Sie setzt auch nicht, wie eine nach Beendigung der vorhergehenden Arbeitsunfähigkeit eingetretene neue Krankheit mit erneuter Arbeitsunfähigkeit, einen neuen 3-Jahres-Zeitraum in Gang.

Anspruch auf Arbeitslosengeld hab ich übrigens 18 Monate. Meine Fragen sollten lediglich dazu dienen, mich zu informieren, dass ich nichts falsch mache, da ich gerade keinen zusätzlichen Stress vertragen kann. Gruß Uschymar von Czauderna » 08. 2021, 17:03 Hallo, ich kann dir versichern, dass deine Frage hier im Forum genau so verstanden wird, wie du es mit deinem Schlusssatz auch ausgedrückt hast. Anleitungen zum Betrug gab es hier niemals und wird es auch niemals geben. Krankenschein hintereinander von 2 verschieden Ärzten ist das dann eigentlich eine Folgebescheinigung? (Gesundheit und Medizin, Arbeit). Sicher wird sich D-S-E noch einmal dazu melden. Das sehe ich etwas anders - zumindest kenne ich es aus meiner Praxis noch so. Wenn du schreibst, dass der Arbeitgeber nach sechs Wochen raus ist aus der Entgeltfortzahlung, doch nur deshalb, dass er von dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten hat, woher sollte er sonst wissen, wann die sechs Wochen vorbei sind. Wenn du bei der Krankenkasse immer noch als krankenversicherungspflichtiges Mitglied über den Arbeitgeber angemeldet bist, dann hast du einen grundsätzlichen Krankengeldanspruch, der übrigens während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nur ruht.