Lachs Mit Gemüsereis

Leider habe ich bisher, trotz intensiver Suche, keine entsprechenden Texte gefunden. Drucken Empfehlen Melden 8 Antworten Erstellt am 20. 02. 2006 um 18:23 Uhr von Gevatter Hatten ein ähnliches Problem. Ich glaube Fayence hatte da eine gute Idee und zwar das 3 Leute auf dem Siegel unterschreiben. Nun sollte dieses "Siegel" aber so beschaffen sein, daß man es nicht lösen kann, ohne es zu zerstören. Nach Abgabe der Stimmen, sollte auch der Schlitz der Urne komplett mit einem vorher unterschriebenen Papierstreifen zugeklebt werden. Wenn Zweifel bestehen, Urne mit einer DigiCam fotographieren und den Zustand der Urne unter Zeugen protokollieren. Basiswissen zur Betriebsratswahl: Wer darf wählen? | Betriebsrat. Zeugen unterschreiben lassen. Wenn sich der Urnendeckel heben läßt, so das sich Zettel nachschieben lassen, ist das in jedem Fall unzulässig. An dieser Stelle muß auch gesiegelt werden, so das ein Anheben des Deckels das Siegel zerstören würde. Erstellt am 20. 2006 um 18:35 Uhr von Hightower Danke schonmal für die schnelle Antwort. Das mit den Unterschriften auf dem "Siegel" wurde von uns(Wahlhelfern) in der Sitzung auch vorgeschlagen, jedoch der "Vorstand" weigerte sich vehemennt dagegen, mit der Begründung, das der Vorgang des "Versiegelns" in der vorhergehenden Sitzung anders beschlossen wurde(wehe dem der Böses dabei denkt *ggg*).

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Als ich angekündigt hatte, die "Mißstände" protokollieren zu lassen, kam es blitzartig zu einer Einigung. Zur Siegelung wurden jetzt Plomben, die normalerweise zur Sicherung von Geldbomben dienen, an den Wahlurnen angebracht. Die Plombennummern, die Unikate sind, wurden am schwarzen Brett veröffentlicht. So ist eine Manipulation unmöglich. Erstellt am 20. 2006 um 20:32 Uhr von Fayence Tja, wer hätte das gedacht! Schön, freut mich. Gruß zurück Erstellt am 21. 2006 um 06:24 Uhr von Hightower Vielen Dank für die Tipps. Wahlurne br wahl trimmers. Das werde ich mal in Angriff nehmen. Protokoll ist eine sehr gute Idee und Fotos von der Box ebenfalls. Plomben war ebenfalls ein Vorschlag meinerseits auf der Sitzung, doch auch dagegen sträubte man sich. @Gevatter: Den Vorwurf des Betruges kann man vieleicht denken, jedoch mit einer Äußerung sollte man vorsichtig umgehen. Wie ich schon oben geschrieben hatte: Schelm wer Böses dabei denkt, obwohl der Verdacht natürlich nahe liegt und ein begründeter Verdacht vorliegt, da die letzten beiden Wahlen, um es mal vorsichtig auszudrücken, ein sehr sehr merkwürdiges Ergebnis, immer zugunsten einer bestimmten Liste, erbrachten.

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DER WEG ZUM WAHLRAUM ο Sind Hinweisschilder für den Weg zum Wahllokal angebracht? ο Hängt ein Schild "Wahlraum" an der Tür? WAHLKABINEN ο Gibt es Wahlkabinen zur geheimen Stimmabgabe, nicht einsehbar? (Trennwände oder Sichtschutzwände, notfalls auch große Pappkartons oder Vorhänge) ο Liegen in der Kabine Tisch und Stift zum Schreiben? ο Bei der Stimmabgabe darauf achten, dass jeder Wahlberechtigte wirklich geheim wählt. WAHLURNE ο Gibt es eine verschließbare Wahlurne? Tipp: Plastikbox, mit Klebeband "versiegelt" und mit Schlitz versehen. Alternative: beim Wahlamt vor Ort nachfragen. ο Der Wahlvorstand hat sich vor der Wahl vom einwandfreien Zustand der Wahlurne überzeugt (z. B. Wahlurne br wahl model. : ist leer, ist verschließbar). ο Ein Wahlvorstandmitglied überwacht den Einwurf in die Urne (denkt an die BT-Wahl! ). Tipp: Gewählt werden darf nur in der Zeit, die im Wahlausschreiben angegeben ist. Nicht eine Minute länger! UNTERLAGEN MITNEHMEN ο Aktuelle Wählerliste am Wahltag mitnehmen (nur interne Verwendung!

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Diesmal jedoch werden da Riegel vorgeschoben. Danke nochmal für die Tipps, mal sehen wie der WV darauf reagiert. mfg Hightower Erstellt am 21. 2006 um 06:53 Uhr von Gevatter Na, das ist mir schon klar, daß es nicht besonders klug ist, jemand öffentlich des Betruges zu beschuldigen. Wir haben die Sache ja hier unter uns besprochen. Aber mir fällt keine andere logische Absicht eueres WV ein. Die letzte Option wäre, euer WV ist borniert und doof. Wahlurne br wahl pro. Das kommt auch nicht so selten vor. Aber die Tipps, (kamen von Fayence) zünden schon gewaltig. Eine Wahlanfechtung wäre schon äußerst ungünstig für eueren WV und beim gegenwärtigen Stand der Dinge, würdet ihr einen Prozess sicher gewinnen. Dabei spielt es keine Rolle ob der WV tatsächlich die Absicht hatte zu betrügen, allein die Möglichkeit reicht schon aus um die Wahl zu kippen.

Blos, muss ich jetzt schon Einspruch erheben oder kann ich die Wahl erst nach Beendigung anfechten, das wäre Interessant zu erfahren. mfg Erstellt am 20. 2006 um 19:32 Uhr von Gevatter Der WV kann nicht machen was er will. Sofort Einspruch einlegen. Wenn der WV nicht zuckt, dann schonmal darauf verweisen, daß in diesem Fall die Anfechtung droht. Alles genau mit Fotos und Zeugenunterschriften protokollieren. Was der WV beschließt ist völlig unerheblich, wenn er gegen Verordnungen verstößt. Hier drängt sich mir der Verdacht auf, daß manipuliert werden soll, denn wieso will sich der WV gegen die o. Volksbegehren gegen Versiegelung von Grünflächen beantragt - dpa - FAZ. g Form der Siegelung sträuben, daraus entsteht doch kein Verlust? Erstellt am 20. 2006 um 20:18 Uhr von Fayence Hallo Gevatter, an dieser Stelle drängt sich mir die Frage nach Deiner Berichterstattung auf. Ich denke, Du kannst hier noch einen speziellen Beitrag leisten. Gruß Fayence Erstellt am 20. 2006 um 20:29 Uhr von Gevatter Hast Recht Fayence, ich bin dir noch etwas schuldig. Nachdem wir uns über dieses Problem ausgetauscht hatten, brachte ich deine Vorschläge beim WV ein.