Lachs Mit Gemüsereis

Shop Akademie Service & Support 1. Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts a) Typischer Sachverhalt Rz. 87 Anhand der Aktenlage konnte Rechtsanwalt R feststellen, dass in mehreren Zeugenvernehmungen der von Herrn A geschilderte Sachverhalt bestätigt wurde. VwVfG § 51 Wiederaufgreifen des Verfahrens - NWB Gesetze. Zwar berichtete Frau C zunächst das Gleiche wie Herr B, der den Vorfall bestreitet. Aufgrund weiterer Nachfragen gab diese aber schließlich an, sich nicht mehr zu erinnern. Wegen der Sachverhaltsschilderung von Herrn A und der Bekundungen der anderen Zeugen sieht der Verteidiger die Möglichkeit, eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn A zu erreichen. Ein hinreichender Tatverdacht sei hier schon nach Aktenlage nicht gegeben, weil Herr A beim Niederschlagen von Herrn B offensichtlich in Nothilfe für Frau C gehandelt habe. Der Rechtsanwalt wird deshalb nunmehr eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft richten und diese mit einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts verknüpfen.

Antrag Auf Wiederaufgreifen Des Verfahrens Muster Unserer Stoffe Und

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.

Antrag Auf Wiederaufgreifen Des Verfahrens Muster Un

Begründung: Dem vorliegenden Rechtsstreit ging der vor dem Landgericht _________________________ unter dem Az _________________________ anhängige Rechtsstreit voraus, der mit Urt. v. _________________________ rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Beweis: Beiziehung der Akten des Vorprozesses _________________________ Obwohl der Beklagte zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht mehr geschäftsfähig war und schon unter Betreuung stand, Beiziehung der Vormundschaftsakten des Amtsgerichts _________________________ wurden ihm die Klage und die Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung persönlich zugestellt. Da der Beklagte die Ladung nicht an seinen Betreuer weitergeleitet hat, Zeugnis des Betreuers, Herrn _________________________, _________________________ konnte sich dieser nicht um eine Vertretung des Beklagten im Prozess bemühen, weshalb gegen den Beklagten Versäumnisurteil erging. § 21 Die Wiederaufnahme des Verfahrens / C. Muster | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Sodann wurde das Versäumnisurteil dem Beklagten persönlich zugestellt, ohne dass dieser seinen Betreuer darüber benachrichtigte, mit der Folge, dass das Versäumnisurteil vom _________________________ rechtskräftig wurde.

Antrag Auf Wiederaufgreifen Des Verfahrens Muster Video

An das □ Amtsgericht Landgericht Oberlandesgericht in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger. /. Beklagter Az: _________________________ wird namens und in Vollmacht des Beklagten Klägers beantragt, den mit Beschl. v. Antrag auf wiederaufgreifen des verfahrens muster unserer stoffe und. _________________________ zum Ruhen gebrachten Rechtsstreit fortzusetzen. Die zwischen den Parteien ursprünglich aufgenommenen Vergleichsgespräche sind zwischenzeitlich gescheitert, so dass es der streitigen Entscheidung bedarf. Die aufgenommene außergerichtliche Streitschlichtung ist gescheitert, weil _________________________. Insoweit ist der vorliegende Rechtsstreit fortzusetzen _________________________ Rechtsanwalt

(1) Die Behörde hat auf Antrag des Betroffenen über die Aufhebung oder Änderung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes zu entscheiden, wenn 1. sich die dem Verwaltungsakt zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat; 2. neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden; 3. Antrag auf wiederaufgreifen des verfahrens muster un. Wiederaufnahmegründe entsprechend § 580 der Zivilprozessordnung gegeben sind. (2) Der Antrag ist nur zulässig, wenn der Betroffene ohne grobes Verschulden außerstande war, den Grund für das Wiederaufgreifen in dem früheren Verfahren, insbesondere durch Rechtsbehelf, geltend zu machen. (3) Der Antrag muss binnen drei Monaten gestellt werden. Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem der Betroffene von dem Grund für das Wiederaufgreifen Kenntnis erhalten hat. (4) Über den Antrag entscheidet die nach § 3 zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt, dessen Aufhebung oder Änderung begehrt wird, von einer anderen Behörde erlassen worden ist.