Lachs Mit Gemüsereis

Deutsche, EU-Staatsangehörige und Bildungsinländer (= ausländische Studieninteressenten mit einem deutschen Abitur) müssen sich für den Aachener Modellstudiengang Medizin bei der Stiftung für Hochschulzulassung ( hochschulSTART, 44128 Dortmund) bewerben. Studieninteressenten, die nicht zu dem oben genannten Personenkreis gehören, müssen sich beim International Office der RWTH Aachen bewerben. Studieninteressenten, die im aktuellen Jahr ihr Abitur erworben haben können sich bis zum 15. Juli für das nächste Wintersemester anmelden (Für "Altabiturienten" gilt der Stichtag 31. Mai). In Aachen kann man den Studiengang Medizin nur zum Wintersemester (d. h. Mitte Oktober) beginnen. Die Bewerbung bei hochschulSTART gilt für alle Universitäten in Deutschland, an denen man Medizin studieren kann. Losverfahren. Auswahlquoten Medizin: Von der Gesamtzahl der Studienplätze werden zunächst die Plätze in den sogenannten Vorabquoten (siehe Vergabeverordnung NRW) vergeben. Die verbleibenden Studienplätze werden nach folgendem Schlüssel verteilt: Abiturbestenquote: 30% der Studienplätze an die Abiturbesten (oder äquivalente Hochschulzugangsberechtigung, HZB) Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 10% der Studienplätze Auswahlverfahren der Hochschule (AdH): 60% der Studienplätze Urheberrecht: © Überblick über die Quoten Abiturbestenquote, ZEQ und Auswahlverfahren der Hochschule Abiturbestenquote: Hierzu finden Sie alle notwendigen Informationen auf der Seite der Stiftung für Hochschulzulassung.
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Auswahlverfahren Medizin Halle Saint

möglich. Den Einstufungsbescheid verantworten hier direkt die jeweiligen Studien- und Prüfungsausschüsse. Erfragen Sie den Kontakt ggf. über die Prüfungsämter. Zahnmedizin. Lehramtsstudiengänge/-fächer In Lehramtsfächer bzw. Lehramtsstudiengänge wird in der Regel zum Wintersemester in ungerade Fachsemester und zum Sommersemester in gerade Fachsemester immatrikuliert. Ausnahme: Im Ergänzungsfach Medienbildung ist die Bewerbung für höhere Semester grundsätzlich nicht möglich. Studienfortsetzer*innen, z. aus einem anderen Bundesland, aber auch Quereinsteiger aus einem anderen Studiengang benötigen in jedem Fall einen Einstufungsbescheid des Zentralen Prüfungsamts für Lehrämter. Dies gilt auch bei einem beabsichtigten Wechsel aus einem Sekundarschulfach in das gleiche Fach in der Gymnasialstufe. Lehramt an Grundschulen: Wenn Ihr Einstufungsbescheid unterschiedliche Fachsemesterangaben für einzelne Unterrichtsfächer enthält, bewerben Sie sich bitte für den ganzen Studiengang für das niedrigste im Einstufungsbescheid angegebene Fachsemester.

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universitt Halle-Wittenberg in Kraft.