Lachs Mit Gemüsereis

Frage vom 8. 12. 2005 | 09:17 Von Status: Frischling (30 Beiträge, 9x hilfreich) Freund zieht nicht aus. Guten tag. Ich melde mich heute im Namen meiner Freundin. Sie wohnt seit einigen Jahren mit ihrem Freund zusammen. Den Mietvertrag haben beide unterschrieben. Nun ist seit 6 Monaten die Beziehung vorbei. Problem ist: er hat noch nie Miete bezahlt. Er ist arbeitslos. Abends zieht er los, säuft sich einen und randaliert dann, wenn er morgens nach Hause kommt (Wohnzimmertisch kaputt getreten, Scheibe in Bürotür kaputt getreten, Katzenklo über meiner im Bett liegenden, schlafenden Freundin ausgekippt etc. ). Meine Freundin würde die Wohnung gerne behalten, sie hat 2 Schäferhunde und 4 Katzen - so schnell bekommt sie keine neue Wohnung. Die Hausverwaltung ist telefonisch nicht erreichbar. Das hab ich selber nun schon seit ein paar Tagen versucht. Die haben ihr Büro in Berlin, sie wohnt in Düsseldorf. Hilfe mein freund zieht aus obwohl er mich liebt. Was kann sie denn da tun? Wir hatten schon vor, uns abends in ihre Wohnung zu setzen und abzuwarten was passiert, aber der Idiot bleibt dann einfach zu Hause oder schmeißt uns raus.

  1. Wohnungsgeberbestätigung freundin zieht ein

Wohnungsgeberbestätigung Freundin Zieht Ein

Kosten für Lebensmittel, Waschmittel etc würde ich teilen Was dann mal ist, wenn ihr wirklich heiratet, ob du sie dann testamentarisch berücksichtigst, das sieht man ja dann.... lg *hp*

Andererseits ist es aber auch keine tragbare Situation, wenn Sie nicht in Ihre gemietete Wohnung können und daher bei Freunden übernachten müssen. Insofern muss eine Abwägung zwischen Ihren Interessen und den Interessen Ihrer Ex-Freundin vorgenommen werden. Insbesondere wenn Ihre Ex-Freundin nur mit wenig "Gepäck" und ohne größere Möbelstücke eingezogen ist, eventuell sogar noch in ihre vorherige Wohnung kann oder bei ihren Eltern oder anderen Verwandten unterkommen könnte, sind zwei Wochen angemessen. Freundin zieht sich auf einmal aufreizend an. Wenn Ihre Ex-Freundin aber trotz intensiver Bemühungen keinen Ersatzwohnraum in den 14 Tagen beschaffen kann, muss ggf. eine längere Räumungsfrist gewährt werden. Zu 2. Die Dauer einer Räumungsklage ist im Gesetz nicht abschließend geregelt und hängt von mehreren Faktoren ab, nicht zuletzt auch von dem bearbeitenden Richter. Denn der Richter kann kurze Fristen setzen und bereits dadurch das Verfahren vorantreiben. Verteidigt sich Ihre Ex-Freundin nicht gegen die Räumungsklage und ergeht ein Versäumnisurteil, können Sie ein vollstreckbares Urteil in 2 Monaten haben.