Es bleibt das Einkommen des Angeklagten außer Betracht, so dass die Zahl der Tagessätze bei jedem Täter gleich sein sollte und nur durch die Grundsätze der Strafzumessung gem. § 46 StGB bestimmt wird. So haben sich – regional unterschiedliche – Sätze herausgearbeitet, was einen Beschuldigten im Falle seiner Verurteilung erwartet.
100, 00 Euro brutto der Lebensunterhalt des Angeklagten selbst, seiner Ehefrau und seiner Tochter bestritten werden müssen. Es fehlt jedoch an einer Darlegung, ob bzw. in welcher Weise die Unterhaltsleistungen des Angeklagten gegenüber seiner Frau und seiner Tochter bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe Beachtung gefunden haben. Bei der Bestimmung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters im Sinne von § 40 Abs. 2 StGB sind Unterhaltsverpflichtungen angemessen, gegebenenfalls unter Ansatz eines pauschalen prozentualen Abschlags, zu berücksichtigen (vgl. BGH wistra 2008, 19). Geldstrafe: Urteil zur Ermittlung des Tagessatzhöhe im Strafrecht. Das angegriffene Urteil führt insoweit nur aus, dass die Tagessatzhöhe unter Berücksichtigung der monatlichen Nettoeinkünfte des Angeklagten und seiner Unterhaltsleistungen gemäß § 40 Abs. 2 StGB auf 50, 00 Euro festzusetzen gewesen sei. Hieraus wird nicht hinreichend klar, ob das Landgericht nur die dem Sohn des Angeklagten gewährten Unterhaltsleistungen in Abzug gebracht oder auch die Unterhaltsverpflichtungen des Angeklagten für seine in Teilzeit berufstätige Ehefrau und/oder seine minderjährige Tochter zutreffend ermittelt und zugrunde gelegt hat.
56; ebenso Fischer, StGB, 64. 6a). Zudem ist das Einkommen ein rein strafrechtlicher und nicht steuerrechtlicher Begriff, welcher alle Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit sowie aus sonstigen Einkunftsarten umfasst (Fischer, aaO Rn. 7), wobei es auch nicht erforderlich ist, dass es sich um Einnahmen in Form von Geldleistungen handelt (MüKo-StGB/Radtke, 3. 60), auch Unterhalts- und Sachbezüge oder sonstige Naturalleistungen zählen hierzu. Grundsätzlich kann auch das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt werden, wenn dem Täter hieraus tatsächlich Vorteile zufließen, wobei aber das Strafgericht den Entschluss eines Ehepartners, nicht berufstätig zu werden, zu respektieren hat (Fischer, aaO Rn. Tagessatzhöhe: Gar nicht so einfach...sagt der BGH | beck-community. 9). Im Ergebnis kommt es in solchen Fällen darauf an, inwieweit der nicht berufstätige Ehepartner am Familieneinkommen teilhat, indem ihm tatsächlich Naturalunterhalt, gegebenenfalls auch ein Taschengeld, gewährt wird. Von den anzurechnenden Einkünften abzuziehen sind damit zusammenhängende Ausgaben, wie beispielsweise Werbungskosten und Betriebsausgaben, auch Sozialversicherungsbeiträge; ebenfalls sind in der Regel außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, Unterhaltsverpflichtungen des Täters demgegenüber nur in angemessenem Umfang (Fischer, aaO Rn.
Entscheidungen StGB/Nebengebiete Tagessatzhöhe, Einkommensverhältnisse, Zurechnung Einkommen Dritter Gericht / Entscheidungsdatum: OLG Celle, Beschl. v. 25. Berechnung tagessatz ehepartner englisch. 07. 2011, 31 Ss 30/11 Fundstellen: Leitsatz: Bei der Ermittlung der Höhe des Tagessatzes können zur Berechnung auch Einkommen Dritter berücksichtigt werden, vorausgesetzt diese Einkünfte fließen dem Täter unmittelbar oder mittelbar zu oder kommen ihm sonst zugute. Oberlandesgericht Celle 31 Ss 30/11 Beschluss In der Strafsache gegen pp Verteidiger: Rechtsanwalt Berndt aus Stadthagen - wegen Urkundenfälschung hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die Revision des Angeklagten: gegen das Urteil des Amtsgerichts Stadthagen vom 21. April 2011 auf Antrag und nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr., den Richter am Oberlandesgericht ---und-Richter am-Oberlandesgericht am 25. Juli 2011 einstimmig beschlossen: Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch hinsichtlich der Tagessatzhöhe mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Darüber hinaus kommen noch für jedes unterhaltene Kind ca. 15% Abzug dazu. Zwar verdient die Ehefrau monatlich 760€ netto und ist demnach nicht berufsuntätig. Doch ist dieser Betrag im Verhältnis zu dem ihres Ehemannes so gering, dass es offensichtlich ist, dass die 1870€ des Angeklagten den maßgeblichen Beitrag zur Familienkasse darstellt. Folglich muss auch hier ein Naturalunterhalt berücksichtigt werden. Berechnung tagessatz ehepartner verstorben. Das OLG berechnete daher einen Abzug von 10% für die Ehefrau und 15% für die Tochter. Die dazukommenden 250€ Unterhaltskosten für den Sohn ergeben einen Endbetrag von 38€ Tagessatzhöhe. Die Revision des Angeklagten hatte demnach Erfolg und das OLG setzte die Höhe des einzelnen Tagessatzes auf 38€ herab. Ein erneuter Weckruf an die Gerichte, die (Natural-) Unterhaltsleistungen nicht unter den Tisch fallen zu lassen.