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Hausordnung Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, während ihres Aufenthalts auf Veranstaltungsflächen, in Räumen und in Hallen auf dem Gelände der Stadthalle Braunschweig, der Volkswagen Halle Braunschweig und des Eintracht-Stadions (nachfolgend "Versammlungsstätte" genannt). Der jeweilige Veranstalter und die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH als Betreiberin kontrollieren die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Veranstaltungsbesuchern. Der Aufenthalt in der Versammlungsstätte bei öffentlichen Veranstaltungen mit Verkauf von Eintrittskarten ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Gästen des Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen.

Stadthalle Braunschweig Betriebs Gmbh Bauingenieur

Wir sind Gastgeber. Wir sind Veranstaltungen. Die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH betreibt als kommunale Gesellschaft der Stadt Braunschweig die Stadthalle und die Volkswagen Halle Braunschweig sowie das Eintracht-Stadion. Als Marktführer der Region Braunschweig-Wolfsburg bietet die Betriebsgesellschaft jährlich rund 1 Million Besuchern ein vielfältiges Programm aus Konzerten, Shows, Kongressen, Business-Events, Messen & Märkten sowie Sportveranstaltungen und liefert damit einen wichtigen Beitrag zum Standort-Marketing. Signifikantes Merkmal der drei Betriebsstätten ist die spezifische Eignung für bestimmte Veranstaltungsarten. Zu weiteren Informationen verweisen wir auf die entsprechende Internetseite (siehe unten).

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Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich der Versammlungsstätte hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel kostenlos zur Verfügung. Es gelten die Vorschriften laut TA Lärm (Schutz der Nachbarschaft), DGUV V3 (Schutz der Beschäftigten), DIN 15905 Teil 5 (Schutz des Publikums). Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen in der Versammlungsstätte. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten entschieden wird. Die Geschäftsführung Stand Oktober 2021

Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen. Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können.