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Trotzdem soll die nun am 23. August 2017 anstehende Hauptversammlung unter TOP 10 einen Bestätigungsbeschluss fassen und erneut eine Fokussierung auf das "Segment Sport" beschließen. Die Aktionäre um Herrn Burgener werden – wie schon auf den beiden Hauptversammlungen im Jahr 2016 – dieser Strategie entgegentreten. Dazu haben Sie umfangreiche Gegenanträge gestellt. Die Constantin Medien AG hat ein wirtschaftliches und diversifiziertes Geschäftsmodelle. Es liegt nicht im Interesse der Gesellschaft und Ihrer Partner, Künstler, Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre, dass die Gesellschaft zwischen rivalisierenden Aktionärsgruppen aufgerieben wird. Eine solche Berichterstattung darf sich nach der nächsten Hauptversammlung am 23. August 2017 nicht wiederholen: Manager Magazin Heft Mai/2016: " Die Rückkehr des Geldhahns " Quotenmeter am 16. 06. 2016: "Nackenschlag für Plazamedia: Sky stellt Sportsendungen bald selber her" 6. Juli 2017: ordentliche Hauptversammlung Die Welt am 07. 07. 2016: "Die bizarre Hauptversammlung der "fack ju Göhte"-Firma" Die Welt am 07.

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Startseite Presse CONSTANTIN MEDIEN AG Erfolgreiche Hauptversammlung der Constantin Medien AG Pressemitteilung Box-ID: 169479 Münchener Straße 101g 85737 Ismaning, Deutschland Ansprechpartner:in Herr Frank Elsner +49 5404 91920 09. 06. 2010 (lifePR) ( München, 09. 2010). - Guidance für Konzernumsatz und -ergebnis 2010 bestätigt - Aktionärinnen und Aktionäre stimmen allen Tagesordnungspunkten zu Die Aktionäre der Constantin Medien AG haben heute den strategischen Kurs des Medienunternehmens bestätigt. Auf der ordentlichen Hauptversammlung waren 41, 4 Prozent des Grundkapitals vertreten. Alle Punkte der Tagesordnung wurden mit Zustimmungsquoten von jeweils mehr als 96 Prozent angenommen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bis zum 9. Juni 2015. Der Vorstand bestätigte auf der Hauptversammlung die Guidance für den Geschäftsverlauf des Constantin Medien-Konzerns für das Jahr 2010. Der Konzernumsatz wird in einer Spanne zwischen 440 und 460 Mio. Euro erwartet.

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Weitergehende Erläuterungen Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/HV Mai 2018 ordentlich zur Verfügung. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht. Sonstige Hinweise Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 17. April 2018, 00:00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

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Abgerufen am 13. Januar 2020 (deutsch). ↑ Invester Relations – Sport1 Medien AG. Abgerufen am 13. Januar 2020. ↑ Pressemitteilung vom 2. Januar 2020. In: Sport 1 Medien AG. Abgerufen am 13. Januar 2020.

Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer Barabfindung durch die Highlight Communications AG. Die Barabfindung beträgt EUR 2, 30 je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie der Sport1 Medien AG. (…)