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Die Ausschlussfrist kann nicht verlängert werden. Weitere Informationen finden Sie hier. Fonds "Heimerziehung in der DDR" Für Betroffene von Einweisungen in Heime und Jugendwerkhöfe in der DDR 1949 bis 1990 wurde zum 1. Juli 2012 der Fonds "Heimerziehung in der DDR" eingerichtet. Der Fonds bot Hilfen als Ausgleich und zur Milderung der Folgen der Heimerziehung, unter denen die Betroffenen heute noch leiden. Meldungen zur Berücksichtigung durch den Fonds waren bis 30. September 2014 möglich. Zum 31. Dezember 2018 hat der Fonds seine Arbeit eingestellt. Anträge auf Rehabilitierung von DDR-Unrecht. Die Möglichkeit, finanzielle Leistungen aus dem Fonds in Anspruch zu nehmen, ist damit beendet. Bereits mit Abschluss des Fonds war festzustellen, dass es einen anhaltenden Beratungsbedarf gerade hinsichtlich Unterstützungsleistungen bei zahlreichen Betroffenen gibt. Besondere Bedeutung hatte nach wie vor auch die persönliche Aufarbeitung der eigenen Biographie, die Überwindung von Hürden bei der Inanspruchnahme psychosozialer Hilfen aber auch der Austausch untereinander.

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Beide Voraussetzungen sind bei der Antragstellerin nicht gegeben, sodass die angeordnete Rechtsfolge - hier die Einweisung in einen Jugendwerkhof - in einem groben Missverhältnis zu der zugrunde liegenden Tat stand. 10 Des Weiteren ist der Senat aufgrund der Angaben der Betroffenen davon überzeugt, dass mit der Einweisung auch sachfremde Zwecke verfolgt wurden. Antrag auf strafrechtliche rehabilitierung ddr heimkinder 1. Die Antragstellerin hat glaubhaft geschildert, dass ihre Großmutter zur Aufnahme bereit gewesen sei, dies aber von den Behörden nicht erwogen worden sei, da diese als politisch unzuverlässig galt, was sich letztlich in deren Übersiedlung in die BR Deutschland im Jahr 1965 zeige. Da die Verhaltensauffälligkeiten der Betroffenen nicht so gravierend waren, dass eine Einweisung in ein Spezialheim gerechtfertigt gewesen wäre, wäre deshalb eine Unterbringung außerhalb des (möglicherweise) problematischen Elternhauses bei aufnahmebereiten Verwandten, gegebenenfalls in Kombination mit ambulanten pädagogischen Maßnahmen, als Alternative zur Unterbringung in einem Heim in Betracht gekommen.

Auch hier gilt, dass all jene, die bisher keinen Antrag gestellt haben, dies jetzt mit guten Erfolgsaussichten tun können. Diejenigen, deren Anträge abgelehnt wurden und inzwischen rechtskräftig sind, haben nach neuer Gesetzeslage zwei Möglichkeiten. Sie können entweder einen erneuten Antrag stellen, in der Erwartung, dass ein Zweitantragsrecht eingeräumt wird oder Sie können sich an die Stiftung in Bonn wenden und dort jährlich einmal Unterstützungsleistung beantragen. Antrag auf strafrechtliche rehabilitierung ddr heimkinder in youtube. Diese Möglichkeit wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um abgelehnten Antragstellern ausschließlich dieser Betroffenengruppe eine erneute Antragstellung zu ersparen und dennoch Unterstützung zu gewähren. die Erhöhung der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte mit geringen Einkommen auf 240 € bzw. 180 € für Rentenempfänger, sofern die anerkannte Verfolgungszeit mindestens drei Jahre beträgt. Die Erhöhung wird durch die auszahlenden Sozialämter ohne erneute Antragstellung vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren der Anpassung der Leistung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.