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Für zahlreiche schulgesetzliche Änderungen des Kultusministeriums wurden in der so genannten Artikelverordnung (AO) die untergesetzlichen Regelungen getroffen. Sie wurde im April 2016 im Gesetzesblatt veröffentlicht und tritt zum neuen Schuljahr in Kraft. Die Landesregierung hat viele Forderungen der GEW nicht umgesetzt. iStock Photo 16. 06. Prüfungen und Abschlüsse - Regierungspräsidien Baden-Württemberg. 2016 – b&w Artikel, Ute Kratzmeier, Wolfgang Straub Die wesentlichen Inhalte der AO sind Veränderungen zur Weiterentwicklung der Realschule, zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe und zur Bildungsplanreform. Die Multilaterale Versetzungsordnung wurde neu gefasst. Die GEW hat zu dem 57 Seiten starken Entwurf der AO eine umfassende Stellungnahme abgegeben und an wesentlichen Punkten alternative Regelungen und Formulierungen vorgeschlagen. Die Vorschläge wurden weitgehend nicht übernommen. Grundschule weiterhin ohne Poolstunden Die Kontingentstundentafel der Grundschule wird um 4 Stunden für die Fächer Deutsch und Mathematik erweitert. Der Fächerverbund Mensch, Natur und Kultur (bisher 25 Stunden) wird aufgelöst und durch die Fächer Sachunterricht (12 Stunden), Musik (6 Stunden) und Kunst/Werken (7 Stunden) ersetzt.

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Etwa drei Stunden (tagsüber) nach dem Absenden des Antrags wird ebenfalls unter '"Meine Anträge" der vollständige Antrag für 14 Tage zum Download bereitgestellt. Bei Fragen zu Ihrem Antrag wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Regierungspräsidium. Sie haben auch die Möglichkeit, diesen Antrag an die für Sie zuständige Personalvertretung beziehungsweise an die Bezirksvertrauensperson der Schwerbehinderten zu übersenden, wenn Sie eine Unterstützung Ihres Antrags durch die Personalvertretung oder Schwerbehindertenvertretung wünschen. Die Kontaktadressen der Personalräte und der Bezirksvertrauenspersonen der Schwerbehinderten sind als PDF-Dokument hinterlegt. Versetzungsordnung realschule bw bus. Die erhobenen Daten werden automatisiert verarbeitet und an die zuständigen Behörden (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Regierungspräsidien und untere Schulaufsichtsbehörden) übermittelt. Eine Teilnahme am Versetzungsverfahren setzt die Einwilligung zur Datenspeicherung und –verarbeitung für diesen Zweck voraus. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

:41-6610/1/363 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, i. 2009, Az. 15. :41-6610/1/363... mehr Fußnoten Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: