Version unserer umfangreichen Excel Lohnbuchhaltung Pro. Auch dieses Jahr haben wir wieder einiges verändert und verbessert. Wir sind auf zahlreiche Anregungen von Nutzern eingegangen. Unter anderem gibt es folgende Neuerungen: Wir haben das Handling unterjähriger Ein- und Austritte vereinfacht: Neu können Sie in der Lohnbuchhaltung 2021 Ein- und Austritte in den Mitarbeiter-Tabs kennzeichnen. Dies bewirkt, dass auch die Lohnbasen bei höheren Löhnen korrekt berücksichtigt werden. Dropdown-Felder für Spalte "Weniger als 8 Arbeitsstunden pro Woche". Dies vermindert die Fehleranfälligkeit für die Angabe geringer Pensen. Die oben erwähnte Erhöhung der EO aufgrund der Einführung des Vaterschaftsurlaubs ist eingebaut. Zahlreiche weitere kleine Verbesserungen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit unseren beiden Excel Vorlagen für die Lohnbuchhaltung 2021! Hier geht's zu den Downloads:
Im Formblatt 222 werden inhaltlich in 3 Abschnitten Aussagen verlangt: im Abschnitt 3 die vorkalkulierten Summen in € für den jeweiligen Bauauftrag zu den BGK (mit differenziertem Ausweis von Einzelpositionen), AGK sowie unterteilt nach Gewinn und Wagnis sowie weiterer Differenzierung nach betriebsbezogenem Wagnis (für das allgemeine Unternehmenswagnis) und leistungsbezogenem Wagnis, das unmittelbar bei Bauauftrag mit der Ausführung der Bauleistungen verbunden ist. Die Unterteilung des Wagnisses leitete sich als Umsetzung eines Urteils des BGH vom 24. März 2016 (Az. : VII ZR 201(15) ab. Danach rechnet ein betriebsbezogenes Wagnis als unternehmerisches Risiko nicht als ersparte Aufwendung und ist - beispielsweise bei einer Vergütungsanpassung zu Mindermengen beim Einheitspreisvertrag - nicht abzusetzen. Folglich erfordert dies eine differenzierte Aussage zum Wagnis mit dem Angebot in den EFB-Preisblättern. Das unten angeführte Beispiel als ausgefülltes Formblatt 222 veranschaulicht die inhaltlichen Aussagen und zugleich die Verfahrensweise der Endsummenkalkulation.