Ist dies der Fall, erhält der Unternehmer den der Behörde im Bestimmungsmitgliedstaat ausgefüllten Antrag zurück und es kann eine Versendung erfolgen. Parallel hierzu muss die zuständige Behörde des Ursprungsmitgliedstaates die zuständigen Behörden des Bestimmungsmitgliedstaates über das Traces System über jede Sendung informieren. Von dem Versand zwecks Entgiftung sind jedoch solche aus Material der Kategorie 3 gewonnenen Fischöle und Fischmehle ausgeschlossen, bei denen im Rahmen amtlicher Kontrollen ein zu hoher Gehalt an Dioxin und/oder polychlorierten Biphenylen (PCB) festgestellt wurde. Die Änderungen werden ab dem 29. 2020 wirksam. Mikrobiologische Kriterien für rohes Heimtierfutter, Meldepflichten und weitere Änderungen Mit der Verordnung (EU) 2020/762 erfolgen weitere Anpassungen der Verordnung (EU) Nr. Eu verordnung 142 2011.html. 142/2011. Besonders erwähnenswert ist die Anpassung der mikrobiologischen Parameter für rohes Heimtierfutter, die in Hinsicht auf Enterobacteriaceae gelockert werden. Während für Enterobacteriaceae bisher ein Schwellenwert von 10 KbE/g gegolten hat, gilt künftig ein Schwellenwert von 500 KbE/g.
Die neuen Regeln treten am 08. 07. 2020 in Kraft und gelten rückwirkend zum 14. 12. 2019. Redaktion: Dr. Clemens Comans
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Mit Datum vom 11. 07. 2019 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1177 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 in Bezug auf Gelatine, geschmacksverstärkende Fleischextrakte und ausgeschmolzene Fette im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der vollständige Verordnungstext ist hier abrufbar. Mit der Verordnung wird Ägypten in die Liste der zugelassenen Drittländer gemäß Anhang XIV Kapitel I Tabelle 1 Zeile 5 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 aufgenommen. Damit sind künftig Einfuhren von Gelatine aus Ägypten in die Europäische Union zwecks Verwendung in der Futtermittelkette (außer Heimtierfutter und Pelztierfutter) zulässig. Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 - Einfuhr von Gelatine, geschmacksverstärkenden Fleischextrakten und ausgeschmolzenen Fetten - cibus Rechtsanwälte -cibus Rechtsanwälte. Des Weiteren ist es künftig zulässig, geschmacksverstärkende Fleischextrakte aus Fleisch von bestimmten wildlebenden Landsäugetieren einzuführen, sofern diese außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere (außer Pelztiere) verwendet werden. Weitere Änderungen betreffen die Verwendung von ausgeschmolzenen Fetten im Rahmen einer neuen alternativen Verarbeitungsmethode zur Herstellung erneuerbarer Brennstoffe.
Am 09. und 10. 06. 2020 wurden im Amtsblatt der EU zwei Änderungsverordnungen bekannt gemacht, die zu praxisrelevanten Änderungen im Bereich des tierischen Nebenprodukterecht führen. Versendung und Rückverfolgbarkeit von Fischölen und Fischmehlen zwecks Entgiftung Mit der Verordnung (EU) 2020/757 werden spezifische Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und die Versendung von aus Material der Kategorie 3 gewonnenen Fischölen und Fischmehlen eingeführt, die zur Herstellung von Futtermittelausgangserzeugnissen bestimmt sind und zwecks Entgiftung in einen zugelassenen Futtermittelbetrieb in einem anderen Mitgliedstaat verbracht werden sollen. Durch die Verordnung wird im Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. Eu verordnung 142 2011 full movie. 142/2011 ein neues Kapitel VII eingeführt. Sofern Unternehmer die genannten Materialien künftig versenden wollen, müssen diese zunächst bei den zuständigen Behörden des Bestimmungsortes die Annahme der Sendung beantragen. Im Anschluss entscheidet die Behörde des Bestimmungsmitgliedstaates, ob die Sendung angenommen wird.