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Siegsdorfer Gemeindekurier Ausgabe 2/2021 Amtliche Bekanntmachungen Zurück zur vorigeren Seite Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe Vorheriger Artikel: Beratungstermine der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd Nächster Artikel: Müllabfuhr im März 2021 Information Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Wohnprojekt Bauen auf Mietgrund / Siegsdorf-Ost" (siehe SGK Nr. 1 / 2021 vom 29. 01. 2021) haben nun "Einheimische" die Gelegenheit bis 31. 05. 2021 hier bevorzugt ein Objekt zu erwerben, bevor die Häuser in die Vermarktung gehen. "Einheimischer" im Sinne des Modells der Gemeinde Siegsdorf sind Personen, die - 3 Jahre in Siegsdorf mit Hauptwohnung wohnen oder - 1 Jahr in Siegsdorf arbeiten und - keinen eigenen Haus- und Grundbesitz haben, bzw. dieser zur Finanzierung des aktuellen Objektes verwendet wird. Der Bebauungsplan ist auf der Homepage der Gemeinde einsehbar unter der Rubrik "Wirtschaft und Bauen" - "Bauleitplanung": Ein Exposè mit allen wichtigen Eckdaten finden Sie unter: Ansprechpartner: Hr.

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Welche Heizung hat Zukunft? Öl, Gas, Pellets und andere Optionen Spätestens der Krieg in der Ukraine hat in Deutschland die Debatte um die Zukunft des Heizens unausweichlich gemacht. Womit hält man mittel- und langfristig die Wohnung warm, ohne von Lieferengpässen und Preisexplosionen betroffen zu sein? Ein Blick auf die aktuellen Möglichkeiten. Woran Sie beim energieeffizienten Neubau denken sollten Wer als Bauherr von ganz vorne anfängt, kann auch von Anfang an alles richtig machen. Einfacher werden die Entscheidungen dadurch aber nicht unbedingt. Diese Experten-Tipps geben Orientierung beim energieeffizienten Bauen. Elektromobilität: Das E-Auto und das eigene Haus Bei der energetischen Sanierung sollte man nicht vergessen, dass das Auto in Zukunft eine wesentlich stärkere Verbindung zum Haus haben wird. Wer dafür gerüstet sein will, plant am besten so bald wie möglich die eigene Wallbox. Was Mieter über energetische Sanierung wissen sollten Letztlich sind auch Mieter von Sanierungen betroffen.

Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist rechtens. Lino Mirgeler/dpa Entscheidung gefallen Das Bundesverfassungsgericht hat nun nach intensiver Prüfung seine Entscheidung verkündet. Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist rechtens: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich, argumentierte das höchste Deutsche Gericht nach Angaben vom Donnerstag. (Az. 1 BvR 2649/21, Beschluss vom 27. April 2022) Zwar liege ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor, räumten die Karlsruher Richterinnen und Richter ein. Alternativ bleibe nur, den Beruf nicht mehr auszuüben oder den Arbeitsplatz zu wechseln. Doch die Abwägung des Gesetzgebers, "dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung" zu geben, sei nicht zu beanstanden.