2363 § 1 PatAnwPKHG (vom 01. 2014)... zusammenhängende Rechtsfrage von Bedeutung ist. (3) Die Vorschriften des § 117 Abs. 1, des § 119 Abs. 1 Satz 1, des § 121 Abs. 2 und 3, des § 122 Abs. 1 Nr. 1... Justizaktenaufbewahrungsverordnung (JAktAV) V. 11. 4834 Patentgesetz (PatG) neugefasst durch B. 16. 1980 BGBl. 1981 I S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. 4074 § 136 PatG (vom 01.
(2) 1 Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe kann nur nach Maßgabe des Absatzes 3 angefochten werden. 2 Im Übrigen findet die sofortige Beschwerde statt; dies gilt nicht, wenn der Streitwert der Hauptsache den in § 511 genannten Betrag nicht übersteigt, es sei denn, das Gericht hat ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe verneint. 3 Die Notfrist beträgt einen Monat. (3) 1 Gegen die Bewilligung der Prozesskostenhilfe findet die sofortige Beschwerde der Staatskasse statt, wenn weder Monatsraten noch aus dem Vermögen zu zahlende Beträge festgesetzt worden sind. 2 Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Zahlungen zu leisten hat. § 127 PatG - Einzelnorm. 3 Die Notfrist beträgt einen Monat und beginnt mit der Bekanntgabe des Beschlusses. 4 Nach Ablauf von drei Monaten seit der Verkündung der Entscheidung ist die Beschwerde unstatthaft. 5 Wird die Entscheidung nicht verkündet, so tritt an die Stelle der Verkündung der Zeitpunkt, in dem die unterschriebene Entscheidung der Geschäftsstelle übermittelt wird.