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Ein über den Kassenbericht hinausgehendes "Zählprotokoll", in dem die genaue Stückzahl der vorhandenen Geldscheine und -münzen aufgelistet wird, ist dabei nicht notwendig. Was bedeutet das nun für die Praxis? Bei der offenen Ladenkasse muss der Kassenbestand bei Kassenschluss gezählt werden. Dann wird der Anfangsbestand abgezogen, Privateinlagen subtrahiert und Privatentnahmen hinzugerechnet. Zählprotokoll offene ladenkasse muster definition. Etwaige bar bezahlte Rechnungen werden hinzugerechnet. So errechnet sich die Tageslosung, also die steuerpflichtige Einnahme an diesem Tag. Es wird also quasi retrograd, ausgehend von dem ausgezählten Kassenendbestand die eigentliche Tageseinnahme erst errechnet. Das heißt, dass bei einer offenen Ladenkasse zwingend der Schlussbestand gezählt werden muss. Damit gehört bei der offenen Ladenkasse das Auszählen der Kasse denknotwendig zum System. Dies ist anders, als bei elektronischen Kassen. Der entscheidende Unterschied liegt damit in der verwendeten Kasse, die der Steuerpflichtige in Betrieb hat.

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Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Beschluss vom 16. Dezember 2016 klargestellt, dass die Anfertigung eines Zählprotokolls – also einer Aufstellung über die Stückzahl der in der Kasse am Tagesende vorhandenen und dem Kassenbericht zugrunde gelegten Geldscheine und -münzen – für eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung bei einer offenen Ladenkasse weiterhin nicht erforderlich ist. Zählprotokoll offene ladenkasse muster funeral. Für eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung bei Bareinnahmen mittels einer offenen Ladenkasse ist ein täglicher Kassenbericht, der auf Grundlage eines täglichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt wird, erforderlich – aber auch ausreichend. Soweit die Ausführungen in einer Entscheidung aus 2015 in der Praxis dahingehend missverstanden worden sind, dass über den Kassenbericht hinaus auch ein Zählprotokoll erforderlich sei, ist dies nicht der Fall. Eine Neuorientierung der Rechtsprechung hinsichtlich der Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Kassenbuchführung war vom Bundesfinanzhof nicht beabsichtigt gewesen. Tipp: Die Prüfung von offenen Ladenkassen führt oft zu Auseinandersetzungen zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen.

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Viele Prüfer in den Finanzämtern forderten zusätzlich das Führen eines Zählprotokolls, in dem die genaue Stückzahl der vorhandenen Geldscheine und Geldmünzen aufzulisten sind. Ohne dieses Zählprotokoll wurde die Ordnungsmäßigkeit der steuerlichen Kassenführung häufig gekippt und Hinzuschätzungen zum Gewinn und Umsatz vorgenommen. Bundesfinanzhof stellt klar: Zählprotokoll nicht erforderlich Doch der Bundesfinanzhof sprang Unternehmern mit offenen Ladenkassen nun zur Seite und stellte klar, dass es für die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung ausreicht, wenn ein täglicher Kassenbericht erstellt wird. Das Führen eines Zählprotokolls ist dagegen nicht zwingend erforderlich (BFH, Beschluss v. 16. Zählprotokoll bei offener Ladenkasse?. 12. 2016, Az. X B 41/16). In einem Merkblatt zur Kassenführung schlug die Oberfinanzdirektion Karlsruhe vor, dass ein Zählprotokoll geführt werden sollte. Das Wörtchen "sollte" signalisiert, dass das Führen eines Zählprotokolls bei einer offenen Ladenkasse freiwillig ist. Kostet es Ihnen nicht zu viel Zeit, ein Zählprotokoll anzufertigen, empfiehlt es sich.

14. 03. 2017 ·Fachbeitrag ·Neues zur offenen Ladenkasse | Der BFH hat klargestellt, dass die Anfertigung eines "Zählprotokolls", also einer Aufstellung über die Stückzahl der in der Kasse am Tagesende vorhandenen und dem Kassenbericht zugrunde gelegten Geldscheine und -münzen, auch weiterhin für eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung nicht erforderlich ist. Der Kassenbericht ist bei offener Ladenkasse weiterhin ausreichend. Zählprotokoll offene ladenkasse muster list. | In vielen Kanzleien herrscht Unsicherheit darüber, ob bargeldintensiven Mandanten mit Kassen ein Zählprotokoll zu empfehlen ist bzw. ob ohne Zählprotokoll überhaupt gebucht werden darf. Mit dem oben genannten aktuellen BFH-Beschluss vom 16. 2. 2016 ( X B 41/16) wird die Frage, wann ein Zählprotokoll erforderlich ist, eindeutig geklärt: In dem Beschluss heißt es, dass die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung bei Bareinnahmen, die ähnlich einer offenen Ladenkasse erfasst werden, einen täglichen Kassenbericht erfordert. Dieser ist auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen zu erstellen.