Lachs Mit Gemüsereis

Ansprechpartner: Isabel Wernekke, Andrea Neubauer Veröffentlicht: Februar 2019 (aktualisierte Auflage) Schularten: Berufliche Oberschule, Berufsfachschule, Berufsoberschule, Berufsschule, Fachakademie, Fachoberschule, Fachschule, Förderschulen, Grundschule, Gymnasium, Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule Bezug: Dieses Dokument ist online verfügbar.

Antrag Nachteilsausgleich Master 2

Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens bei der Anmeldung zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung oder spätestens einen Monat vor der jeweiligen Modulprüfung oder Modulteilprüfung zu stellen. 4. Vor Antragsstellung kann ein Beratungsgespräch mit dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bzw. seiner Stellvertreterin oder der Mitarbeiterin der Beratungsstelle geführt werden. Nachteilsausgleich bei der Prüfung. Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung können sich hierzu an diese in deren jeweiliger Sprechstunde wenden. 5. Im Beratungsgespräch wird geklärt, inwieweit die Voraussetzungen für einen Nachteilsausgleich vorliegen und welche Unterlagen zum Nachweis der Behinderung oder chronischen Erkrankung beigebracht werden müssen. Dazu ist in der Regel entweder ein Schwerbehindertenausweis oder ein (fach-)ärztliches Attest erforderlich. Aus dem (fach)ärztlichen Attest sollten nach Möglichkeit auch die nachteilsausgleichenden Maßnahmen hervorgehen, die beantragt werden sollen.

089 / 5597-2604 persönlich anwesend: Montag bis Freitag: 8. 30 - 11. 30 Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag: 13. 15 –15 Uhr E-Mail: 1. Der von studentischer Seite unterschriebene Antrag auf Nachteilsausgleich wird formlos direkt an das Prüfungsamt im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestellt. Studierende der Lehrämter senden ihren Antrag an folgende Adresse: Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus Prüfungsamt Salvatorstr. 2 80333 München 3. Die Fristen für den Antrag auf Nachteilsausgleich lauten: Prüfungstermin im Herbst: bis spätestens zum 01. 06. Nachteilsausgleich bei Prüfungen der beruflichen Bildung - IHK Chemnitz. des aktuellen Jahres (01. bedeutet Posteingang im Staatsministerium) Prüfungstermin im Frühjahr: bis spätestens zum 01. 12. des Vorjahres (01. bedeutet Posteingang im Staatsministerium) 4. Der Abgabetermin für die Antragstellung auf Nachteilsausgleich ist jeweils in der entsprechenden Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus für den jeweiligen Prüfungstermin ersichtlich.