Ansprechpartner: Isabel Wernekke, Andrea Neubauer Veröffentlicht: Februar 2019 (aktualisierte Auflage) Schularten: Berufliche Oberschule, Berufsfachschule, Berufsoberschule, Berufsschule, Fachakademie, Fachoberschule, Fachschule, Förderschulen, Grundschule, Gymnasium, Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule Bezug: Dieses Dokument ist online verfügbar.
Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens bei der Anmeldung zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung oder spätestens einen Monat vor der jeweiligen Modulprüfung oder Modulteilprüfung zu stellen. 4. Vor Antragsstellung kann ein Beratungsgespräch mit dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bzw. seiner Stellvertreterin oder der Mitarbeiterin der Beratungsstelle geführt werden. Nachteilsausgleich bei der Prüfung. Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung können sich hierzu an diese in deren jeweiliger Sprechstunde wenden. 5. Im Beratungsgespräch wird geklärt, inwieweit die Voraussetzungen für einen Nachteilsausgleich vorliegen und welche Unterlagen zum Nachweis der Behinderung oder chronischen Erkrankung beigebracht werden müssen. Dazu ist in der Regel entweder ein Schwerbehindertenausweis oder ein (fach-)ärztliches Attest erforderlich. Aus dem (fach)ärztlichen Attest sollten nach Möglichkeit auch die nachteilsausgleichenden Maßnahmen hervorgehen, die beantragt werden sollen.