Lachs Mit Gemüsereis

Da dies formlos gehalten ist, gibt es keine allgemeingültigen Muster zur Finanzierungsbestätigung. In der Regel haben Banken für die Finanzierungsbestätigung eigene Muster, die sie für ihre Kunden verwenden. Sie als Immobilienverkäufer haben dabei die Möglichkeit selbst zu bestimmen, wie verbindlich die Finanzierungsbestätigung formuliert sein soll. So können Sie es ganz unverbindlich halten und sich einfach die Zahlungsfähigkeit des Käufers bestätigen lassen, oder Sie verlangen mehr Verbindlichkeit und eine Zusage der Bank, dass Sie die Kreditvergabe auch wirklich übernimmt. Eine verbindliche oder auch "unwiderrufliche" Finanzierungsbestätigung ist für Sie als Verkäufer gerade bei einem hohen Anteil an Fremdkapital der sicherste Weg. Achten Sie hier bei der Formulierung auf das Wort "verbindlich". Wichtig: Auch die verbindlichste Finanzierungsbestätigung der Bank ist nicht mit einem richtigen Darlehensvertrag zu verwechseln. Hausverkauf, aber sicher…. Unter dem "banküblichen Vorbehalt", wie es in einer regulären Finanzierungsbestätigung formuliert ist, kann die Bank die Finanzierung immer noch zurückziehen.

Hausverkauf, Aber Sicher…

Beides führt dazu, dass die Bearbeitung bei den Banken heute wesentlich länger dauert als noch vor einigen Jahren.

1. Bereiten Sie sich vor Zur Abwicklung eines Immobilienkaufvertrags sind manchmal Unterlagen erforderlich, deren Beschaffung einige Zeit dauern kann. Kümmern Sie sich schon um die Beschaffung dieser Unterlagen, bevor Sie einen Käufer gefunden haben. Sind im Grundbuch vielleicht noch Personen als Eigentümer eingetragen, die bereits verstorben sind? Dann müssen vor Durchführung eines Kaufvertrags normalerweise zunächst die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch berichtigt werden. Zur Eintragung der Erben des Verstorbenen brauchen Sie entweder ein vom Nachlassgericht eröffnetes notarielles Testament bzw. einen vom Nachlassgericht eröffneten Erbvertrag (jeweils nebst Eröffnungsprotokoll, alles in beglaubigter Abschrift) oder einen Erbschein (in Ausfertigung). Liegt nichts davon vor, muss zunächst ein Erbschein beantragt werden. Das dauert einige Monate. Ist der Verkäufer noch selbst geschäfts- und handlungsfähig, kann er den Kaufvertrag also selbst unterschreiben? Falls nicht, muss man überlegen, wer anstelle des Verkäufers unterschreiben kann.