Genderte Fassung auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25. April 2006 1 Name, Sitz und Geschftsjahr Der Verein fhrt den Namen "FRDERBAND e. V. - Kulturinitiative Berlin" und ist in das Vereinsregister eingetragen. Sitz des Vereins ist Berlin. Satzung. Geschftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck des Vereins FRDERBAND ist ein Zusammenschlu von Freunden und Frderern der Kunst, Kultur und der kulturellen Bildung. FRDERBAND vertritt einen weiten Kulturbegriff, der Theater, Musik und Bildende Kunst ebenso einschliet wie alle Formen der Alltagskultur. Ziele des Vereins sind die Entwicklung, Frderung, Vernetzung und Umsetzung knstlerischer, kultureller und sozialer Vorhaben und Ideen aller Art, die kologisch, sozialvertrglich, mildttig, demokratisch und im Idealfall innovativ sind. Dabei geht es auch um die Verbesserung der kulturellen Teilhabe und der Lebensqualitt von Menschen mit Behinderung und von Menschen mit sozialen Schwierigkeiten. FRDERBAND e. hat einen besonderen Schwerpunkt seiner Arbeit auf dem Gebiet der kulturellen und knstlerischen Frderung von Kindern und Jugendlichen, ihrer Bildung und Erziehung und sinnvollen Freizeitgestaltung.
Der Verein ist parteilos, konfessionell und rassisch neutral. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Vereinsfarben sind schwarz-rot-weiß. § 2 Erwerb der Mitgliedschaft Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Mustertext kassenprüfung verein. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angehören will, ohne sich in ihm sportlich zu betätigen. Für die Aufnahme gelten die Regeln über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entsprechend. § 3 Verlust der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. 2. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zulässig.
Der jhrliche Prfbericht ist der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben. Wird das Jahresergebnis durch zwei Kassenprfer/innen geprft, so sind diese von der Mitgliederversammlung zu whlen. Die Kassenprfer/innen drfen nicht dem Vorstand oder einem vom Vorstand berufenen Gremium angehren. 9 Beschlufassung und Protokollierung Beschlsse der Organe des Vereins werden, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Satzungsnderungen bedrfen zu ihrer Annahme der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Auf Satzungsnderungen ist in der Einladung zur Mitgliederversammlung hinzuweisen; der Einladung sind die zu ndernden Passagen in der bestehenden und der geplanten Form beizufgen. Mustertext kassenprüfung vereinigung. ber die Beschlsse aller Organe des Vereins ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist gemeinsam von der Versammlungsleitung und der Protokollfhrung zu unterzeichnen. Alle Mitglieder des Vereins haben das Recht auf Einsicht in alle Protokolle ber Beschlsse der Organe des Vereins.
2. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. 3. In den Vorstand gewählt werden können alle volljährigen und vollgeschäftsfähigen Mitglieder § 6 Vereinsorgane Organe des Vereins sind: Die Mitgliederversammlung Der Vorstand Die Mitgliederversammlung kann weitere Organe schaffen. § 7 Mitgliederversammlung 1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. 2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Jahr statt 3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen mit entsprechender Tagesordnung schriftlich einzuberufen, wenn es a. Vereinshaftpflicht wurde beschlossen - Gemeinden - Mittelbayerische. der Vorstand beschließt oder b. ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorsitzenden beantragt 4. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Bekanntgabe der vorliegenden Anträge im Wortlaut. Zwischen dem Tag der Einberufung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von 14 Tagen liegen. 5. Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen und weiterhin "Glück auf! " gez. Jens Giebeler (1. Vorsitzender)
2, 40 € * Dieses Merkblatt richtet sich vorrangig an den ehrenamtlichen Kassenwart und den ehrenamtlichen Kassenprüfer sowie an die ehrenamtlichen Vereinsvorstände und die einzelnen Vereinsmitglieder eines gemeinnützigen Vereins. Außerdem werden die Grundsätze der Kassenführung und Rechnungslegung sowie der Kassenprüfung dargelegt sowie wesentliche Einzelthemen einschließlich der Haftungsrisiken behandelt. Seiten: 6
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