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Eine gesetzliche Betreuung kann Jeder beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Hier reicht zumeist ein formloser Antrag mit Angabe der Personendaten des vermeintlich Hilfebedürftigen, sowie Gründe die zu der Annahme der Hilfebedürtigkeit führen, aus. Im Internet werden u. a. über die Justizportale auch Antragsformulare zum Ausdrucken bereitgestellt. Das Amtsgericht ist verpflichtet, dem Antrag nachzugehen und wird zunächst einen Mitarbeiter der örtlichen Betreuungsstelle bitten, die hilfebedürftige Person aufzusuchen und dem Gericht anschließend mitzuteilen, ob unter professionellem Gesichtspunkt eine Betreuung notwendig ist und im welchem Ausmaß. Darüberhinaus hat die Betreuungsstelle maßgeblich Einfluß darauf, wer die Betreuung übernimmt. Zunächst wird im familiären Umfeld geschaut ob jemand bereit und in der Lage ist die Betreuung zu übernehmen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, wird nach einem externen Betreuer geschaut. Auch hier steht zunächst die Ehrenamtlichkeit im Vordergrund, bevor die Betreuungsstelle einen Berufsbetreuer vorschlägt.

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Vielleicht will ein Familien-Angehöriger der gesetzliche Betreuer werden. Aber er weiß nicht viel darüber. Dann kann er beim Betreuungs-Verein eine Beratung bekommen. Oder ein gesetzlicher Betreuer vom Amt weiß nur wenig über ein bestimmtes Thema. Dann kann er beim Betreuungs-Verein eine Schulung machen. Dort kann er mehr über das Thema lernen: Damit er seine Arbeit besser machen kann. So können Sie einen Betreuungs-Verein finden: Schauen Sie in der Adressen -Suche vom Familien-Ratgeber nach. Dafür klicken Sie hier: Adressen-Suche Auf der Seite gibt es ein weißes Feld. Darüber steht: Schlagwörter. Tippen Sie in dem weißen Feld dieses Wort ein: Betreuungsverein Daneben oder darunter ist noch ein kleineres weißes Feld. Dort steht: Suchgebiet und PLZ Stadt. Dort tippen Sie Ihre Postleitzahl ein. Dann drücken Sie unten rechts auf das rote Feld: Suchen. So bekommen Sie eine Liste mit Betreuungs-Vereinen in Ihrer Nähe. Die Regeln für die gesetzliche Betreuung sind im Bürgerlichen Gesetz -Buch auf-geschrieben.

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Oder Sie schreiben den Antrag mit dem Computer. Hier kommen Sie zu der Internet-Seite: Reguvis. Dort können Sie den Antrag für den Computer runter-laden. Achtung: Die Internet-Seite ist in schwerer Sprache. Das Betreuungs-Gericht muss Ihre Beschwerde prüfen. Und es kann bestimmen: Dass der Mensch keine gesetzliche Betreuung für Sie machen darf. Manche Menschen denken: Menschen mit einer schweren körperlichen Behinderung müssen immer einen gesetzlichen Betreuer haben. Das ist auch dann so: Wenn die Menschen gar keinen gesetzlichen Betreuer wollen. Aber das stimmt nicht! Kein Mensch darf die gesetzliche Betreuung für Sie machen: Wenn Sie das nicht wollen. Und wenn Sie Ihren Willen mit-teilen können. Sie können auch eine Vorsorge-Vollmacht schreiben. Das ist ein besonderes Papier. Darin können Sie bestimmen: Welcher Mensch wichtige Sachen für Sie entscheiden darf. Wenn Sie nicht mehr selber entscheiden können. Hier können Sie mehr Infos über die Vorsorge-Vollmacht lesen: Vorsorge-Vollmacht Wer die gesetzliche Betreuung bestimmt Wenn Sie einen bestimmten Menschen als gesetzlichen Betreuer wollen: Dann können Sie das zum Betreuungs-Gericht sagen.

Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München hilft betreuten Personen und Betreuer*innen bei der Erfüllung dieser Zielsetzungen.

Adresse Ipf- und Jagst-Zeitung Straße - Nr. Aalener Str. 10 PLZ - Ort 73479 Ellwangen / Jagst Telefon 07961-9888-0 Fax E-Mail Web Ungeprüfter Eintrag Das Unternehmen "Ipf- und Jagst-Zeitung" hat bislang die Richtigkeit der Adress- Angaben noch nicht bestätigt. Als betreffendes Unternehmen können Sie jetzt Ihre Adresse bestätigen. Damit erhält "Ipf- und Jagst-Zeitung" unser GE-Zertifikat für einen geprüften Eintrag. ID 751870 Firmendaten wurden vom Inhaber noch nicht geprüft. Aktualisiert vor 3 Monaten. Sie suchen Ipf- und Jagst-Zeitung in Ellwangen / Jagst? Ipf- und Jagst-Zeitung in Ellwangen / Jagst ist in der Branche Zeitungen tätig. Sie finden das Unternehmen in der Aalener Str. 10. Haus und Grund Ellwangen. Die vollständige Anschrift finden Sie hier in der Detailansicht. Sie können Sie an unter Tel. 07961-9888-0 anrufen. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die aufgeführte Adresse für Ihre Postsendung an Ipf- und Jagst-Zeitung zu verwenden oder nutzen Sie unseren kostenfreien Kartenservice für Ellwangen / Jagst.

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6 km Marktplatz 15 73430 Aalen Entfernung: 13. 86 km Meisenstr. 17 73431 Aalen Entfernung: 13. 95 km Altrathausplatz 1a 91550 Dinkelsbühl Entfernung: 18. 59 km Ludwigstr. 6-10 74564 Crailsheim Entfernung: 20. 29 km Hinweis zu Ipf- und Jagst-Zeitung Sind Sie Firma Ipf- und Jagst-Zeitung? Hier können Sie Ihren Branchen-Eintrag ändern. Trotz sorgfältiger Recherche können wir die Aktualität und Richtigkeit der Angaben in unserem Branchenbuch Ellwangen (Jagst) nicht garantieren. Ipf und jagst zeitung ellwangen in usa. Sollte Ihnen auffallen, dass der Eintrag von Ipf- und Jagst-Zeitung für Zeitungen aus Ellwangen (Jagst), Aalener Str. nicht mehr aktuell ist, so würden wir uns über eine kurze freuen. Sie sind ein Unternehmen der Branche Zeitungen und bisher nicht in unserem Branchenbuch aufgeführt?

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Aalener Str. 10 Ellwangen 73479 Sie haben Fragen oder möchten ein Angebot? - Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Ihr Ansprechpartner: Florian Himml Telefon: 07961-9888-51 Fax: 07561-9888-95 Die Ipf- und Jagst-Zeitung ist die älteste Zeitung der Region. Seit 1819 erscheint sie in Ellwangen, damals als Amts- und Intelligenzblatt für den Jaxtkreis. Seither ist die Ipf- und Jagst-Zeitung fest in der Region verankert. Sie berichtet täglich neu über die aktuellen Nachrichten aus Stadt und Land, inzwischen nicht mehr nur in der gedruckten Ausgabe, sondern brandkatuell auch im Internet. Wir kümmern uns darum, dass Sie immer bestens informiert sind. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Ipf- und Jagstzeitung. Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!