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;-) #26 Beide Steuerklasse 1. #27 Wer von der Altenpflege hat denn bisher im Krankenhaus gearbeitet? #28 Krankenhaus? Abstand! Hab ich nie und werd ich nie... Da locken mich auch 35€ die Stunde nicht hin bei dem was man so hört... #29 Eben, Du kannst auch nicht. Sicherlich ist dieser Streit zwischen Krankenpflege und Altenpflege falsch. Es gibt aber große Unterschiede zwischen Krankenpflege und Altenpflege. Selbst im ambulanten PD dürfen einige Behandlungspflege ausschließlich von Krankenschwestern durchgeführt werden. #30 Wer darf und wer nicht?! Da achtet doch kein Mensch mehr drauf im Pflegenotstand... Selbst die Helferinnen stellen Tabletten, spritzen Insulin usw.. Und Angebote aus Krankenhäusern hab ich übrigens reichlich (Freiberufler), die lehne ich aber grundsätzlich ab.. Altenpflege und krankenpflege gleichwertig in de. Krankenhaus ist nicht mein Ding. #31 Aber das kann es doch nicht sein, oder. Das selbst Helferinnen Tätigkeiten durchführen, die sie nicht dürfen. #32 @paddy entschuldige bitte, aber ich finde deine frage und reaktion auf pflegehnners antwort sehr arrogant.

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"In gleicher Weise regelt § 71 Abs. 3 SGB XI, dass "für die Anerkennung als Pflegefachkraft" der Abschluss einer Ausbildung als Altenpflegerin (oder ein anderer in der Vorschrift genannter Abschluss) erforderlich ist, und nach § 124 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 SGB V wird die Erlaubnis, therapeutische Dienstleistungen an Versicherte zu erbringen, auf Personen beschränkt, die "die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung sowie eine entsprechende zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis" besitzen. " "Das Altenpflegegesetz will dem Berufsbild der Altenpfleger nach alledem einen klaren heilkundlichen Schwerpunkt geben und hat sich deutlich von dem sozial-pflegerischen Profil, wie es in den Anfängen der Altenpflege bestand und betont wurde, entfernt. Damit wird den sozial-pflegerischen Aspekten jedoch keine untergeordnete Rolle zugewiesen (vgl. Rademacker, RsDE 1991, S. 19 <43 ff. >). Vielmehr hat der Gesetzgeber einen "ganzheitlichen" Ansatz gewählt, in dem beiden Teilen Gewicht zukommt. 12-anrechnung-gleichwertiger-ausbildungen | Pflege-Deutschland.de. "

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alllerdings waren dort fast alle überfordert wenn es drum ging leuten tabletten oral zu verabreichen oder stuhlgänge sachgerecht zu entfernen lol... am ende hab ich den leuten die tabletten verabreicht weil die krankenpfleger gröstenteils nicht in der lage waren auf die leute einzugehen und sie zu beruhigen.... da fängt der grosse unterschied auch schon an.... #34 Hallo? Bist du Theoretiker? Das läuft doch überall wenigen Ausnahmen vielleicht. Und das ist meiner Ansicht nach noch nichtmal das schlimmste.. Nachts im Altenheim jene Patienten "vorzuwaschen" welche sich nicht darüber beschweren können und solche Scherze! Das zeigt wirklich wie schlimm die Situation ist.. #35 Ich glaube Du hast mich falsch verstanden. Altenpflege und krankenpflege gleichwertig video. Die werte die Altenpflege nicht ab, ich habe gesagt, dass beide Ausbildungen sich unterscheiden. Die Krankenpflege hat den Schwerpunkt mehr auf Krankheitsbilder während die Altenpflege mehr auf die Bedürfnisse des Einzelnen eingeht. #36 Z. B. Leistungsgruppe III und IV. Dies dürfen zwar auch Altenpflegekräfte, aber nur nach entsprechender Fortbildung.

§ 40 Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (1) Eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes und außerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbene abgeschlossene Ausbildung erfüllt die Voraussetzungen des § 2 Nummer 1, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist. (2) Der Ausbildungsstand ist als gleichwertig anzusehen, wenn die Ausbildung der antragstellenden Person in dem Beruf, für den die Anerkennung beantragtwird, keine wesentlichen Unterschiede gegenüber derin diesem Gesetz und in der Ausbildungs- und Prü-fungsverordnung für diesen Beruf geregelten Ausbildung aufweist.