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Hier ist davon auszugehen, dass A und B Kaufleute sind. bb) Vertragsverhandlungen mit Klarstellungsbedürfnis Weiterhin verlangt ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, dass Vertragsverhandlungen mit Klarstellungsbedürfnis, erfolgt sind. Hierbei reichen Vertragsverhandlungen aus. Ob tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist, ist nicht entscheidend. Dies folgt aus Sinn und Zweck des kaufmännischen Bestätigungsschreibens. Dies ist die Rechtssicherheit im Handelsverkehr. Beispiel für Vertragsverhandlungen mit Klarstellungsbedürfnis: Telefonat. cc) Abgrenzung zur Auftragsbestätigung Darüber hinaus ist ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben von der bloßen Auftragsbestätigung abzugrenzen. Auftragsbestätigung ist nichts anderes als eine andere Bezeichnung für eine Annahme. Kaufmännisches bestätigungsschreiben schema part. Im Unterschied zu einem kaufmännisches Bestätigungsschreiben geht es nur um die Annahme, während ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben die Bestätigung eines tatsächlich oder vermeintlich geschlossenen Vertrags betrifft.

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Kaufmännisches Bestätigungsschreiben Schema

Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung nach § 123 BGB analog ist an dieser Stelle allerdings als unnötig anzusehen, da der Bestätigende hier sowieso nicht als schutzwürdig anzusehen ist. Benötigst du Hilfe? In unserem Einzelunterricht gehen wir auf all deine Fragen ein und bereiten dich effektiv auf anstehende Prüfungen vor. Schreib uns bei WhatsApp und erfahre mehr.

Das kaufmännische Bestätigungsschreiben dient dem Zweck, den Inhalt vorausgegangener Vertragsverhandlungen, die nach Meinung des Erklärenden zum Abschluß geführt haben, verbindlich festzulegen. Das Bestätigungsschreiben dient nicht dazu, einen Vertrag durch Annahme abzuschließen, sondern soll über einen bereits geschlossenen Vertrag Klarheit schaffen, dient also als Beweisurkunde. Im Interesse der Klarheit und Sicherheit des Rechtsverkehrs muß der Empfänger unverzüglich widersprechen, wenn er mit dem Inhalt des Bestätigungsschreibens nicht einverstanden ist; sein Schweigen gilt als Zustimmung. 1 HeymannHGB, 2. Auflage, § 346, Rn. Schweigen im Handelsrecht - Jura Individuell. 49; Münchener Kommentar-BGB/Busche, Band 1, 6. Auflage München 2012, § 147, Rn. 9; BGHZ 7, 187; BGHZ 20, 149, 154 Quellen: [1] HeymannHGB, 2. 9; BGHZ 7, 187; BGHZ 20, 149, 154