Lachs Mit Gemüsereis

Frage vom 23. 1. 2009 | 20:04 Von Status: Beginner (52 Beiträge, 9x hilfreich) Rückforderung einer Fehlzahlung / Doppelzahlung Hallo, ich habe eine Frage zu einem aktuellen Thema. Leider habe ich nirgendwo eine wirklich zufriedenstellende Antwort dazu gefunden, weshalb ich es jetzt hier versuche. Ich hatte bei einer Internet-Firma etwas bestellt und die Bestellung wiederrufen. Nach etwa 2 Wochen wurde mir der komplette Betrag von etwa 400€ auch zurücküberwiesen. Das war vor etwa 1 Monat. Bis dahin ist ja nichts ungewöhnliches. Nun habe ich heut eine Zahlungsbestätigung von PayPal erhalten. Was tun bei irrtümlich geleisteten Zahlungen. Die Firma hat mir exakt den gleichen Betrag noch einmal überwiesen und somit eine Doppelzahlun geleistet. Dies geschah aber ohne jeglichen Kontakt zwischen mir und der Firma. Nun ist meine Frage. Wie lange hat diese Firma das Recht ihr Geld zurückzufordern? Gibt es hier eine Frist, wann so etwas "verjährt" oder Ähnliches? Denn das Geld wurde ja ohne jegliche Aufforderung und/oder Kontakt überwiesen.

  1. Erstattung einer Doppelzahlung von einer Eingangsrechnung im Vorjahr/e | Rechnungswesenforum
  2. Was tun bei irrtümlich geleisteten Zahlungen
  3. Rundfunkbeitrag doppelt gezahlt? Beiträge zurückholen
  4. [Beispiel-Brief] Rückforderung bezahlter Beiträge, Verjährung verhindern

Erstattung Einer Doppelzahlung Von Einer Eingangsrechnung Im Vorjahr/E | Rechnungswesenforum

Ich bitte außerdem um Bestätigung des Erhalts dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen _____________________ (Unterschrift) Bitte auch beachten: [Aktion] Rückforderung bezahlter Beiträge, Verjährung verhindern Weitere Informationen: Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung? Diskussion / Erfahrungsaustausch bitte unter: Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung? keine Rechtsberatung! * Edit "Bürger": Letzter Absatz auf Bitte von "nichtnutz" ergänzt. Thread in Überarbeitung befindlich und mindestens vorübergehend noch geschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung! Erstattung einer Doppelzahlung von einer Eingangsrechnung im Vorjahr/e | Rechnungswesenforum. Danke für das Verständnis. - wichtig: Vorstehendes stellt keine Rechtsberatung dar, sondern nur persönliche Meinung. Alles ohne Gewähr - Die Ausführungen hier und im Forum ersetzen keine anwaltliche Beratung! Unterschriftenaktion: Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider.

Was Tun Bei Irrtümlich Geleisteten Zahlungen

» Letzte Änderung: 12. Mai 2017, 17:25 von Bürger « [Beispiel-Brief] Rückforderung bezahlter Beiträge, Verjährung verhindern Begründungs-Text 1. ***) Vorbehaltsbegründung muss erfolgen (und wird beigefügt). Eine ausführliche aktuelle Vorbehaltsbegründung steht im Forum leider derzeit noch nicht zur Verfügung. [atzhalter für neuen link... ] Alternativ kann zunächst weiterhin verwendet (und später ergänzt) werden: a) dieser ältere Text von, (Wichtig: rechtliche Formulierungen beibehalten! ) Weitere Informationen s. [Beispiel-Brief] Rückforderung bezahlter Beiträge, Verjährung verhindern. : b) Kurzfassung (ergänzbar mit aktuellen Erkenntnissen/Gutachten etc. ) *) Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung? *) Für Ergänzungen finden sich im Forum Anregungen in diversen Widerspruchs- und Klagebeispielen Neue Klagebegründungen aufgrund Urteil des BVerwG vom 16. /17. März? Klagen und deren Inhalte im Überblick [/center] sowie hier: Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke] 2. Hier nicht Thema sind besondere Fälle, in denen rechtsgrundlos Beiträge bezahlt wurden (z.

Rundfunkbeitrag Doppelt Gezahlt? Beiträge Zurückholen

Frage vom 15. 9. 2009 | 20:29 Von Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich) Doppelgezahlte Rechnung - Rückforderung Vielleicht kann mir hier jemand etwas bei einen Problemfall helfen. Insolvenzverwalter A zahlt an Unternehmer B eine Rechnung aus 10/06 mit Verzug im Jan. 07. und den gleichen Betrag überweist er im Feb. 07 erneut. Dem Unternehmer fällt die doppelte Überweisung nicht auf, auch dessen Steuerberater und dem Fiskus scheint die Doppelzahlung entgangen zu sein. Es wurde als korrekte Einnahme versteuert. Nun... nach 2, 5 (fast 3) Jahren fällt A die Doppelzahlung auf und fordert den Betrag durch seine Kanzlei nebst Zinsen "und" Gebühren nach RVG zurück (erstes Schreiben). B hat or 2 Jahren sein Unternehmen abgemeldet, da sich der kleine Betrieb durch die Zahlungsmoral und Auftragsrückgang nicht mehr rechnete. Nun zu den Punkten, wo die Rechtslage unklar ist.. Kann A nach fast 3 Jahren eine Doppelzahlung noch zurückfordern? In den AGB von B, der nur in B2B handelte, werden Reklamationen und Forderungen aus Verträgen auf 1 Jahr nach Erhalt begrenzt und B ist nicht mehr selbständig.

[Beispiel-Brief] Rückforderung Bezahlter Beiträge, Verjährung Verhindern

Pro Wohnung muss eine Person angemeldet sein, die den Beitrag bezahlt. Wer das ist, könnt ihr unter euch ausmachen. Sprich also mit deinen Mitbewohnern und kläre, wer bisher Rundfunkbeitrag bezahlt hat und ob mehr als einer gezahlt hat. Sprecht auch über eine Regelung, wie ihr den Beitrag in Zukunft bezahlen wollt und teilt die Kosten gleichmäßig auf. Wie holst du doppelte gezahlte Beiträge zurück? Wenn du feststellst, dass ihr pro Wohnung mehrfach Rundfunkbetrag bezahlt habt, könnt ihr euch diesen noch bis zum 31. Doppelzahlungen könnt ihr rückwirkend bis zum 1. Januar 2013 geltend machen. Um eine Rückzahlung zu erhalten solltest du dich direkt an den Beitragsservice wenden. Am besten du informierst dich zunächst telefonisch darüber, wie du vorgehen sollst. So erreichst du den Beitragsservice: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Tel. : 018 59995 0100 Fax: 018 59995 0105 Musst du überhaupt bezahlen? Unter bestimmten Umständen kannst du dich von den Gebühren befreien lassen.

Im Zweifelsfall sollte daher eine bestrittene Forderung jedenfalls unverzüglich nach Entdecken rechtlich überprüft werden! Einwand: Fiskalische Aufbewahrungsfrist Ein häufiger Einwand des Empfängers einer schon vor länger Zeit verbuchten rechtsgrundlosen Leistung ist, dass die fiskalische Aufbewahrungsfrist für Buchhaltungsunterlagen nach 7 Jahren endet und daher die Nachvollziehbarkeit einer versehentlichen Zahlung nicht mehr gegeben sei. Das ändert an der dargelegten Rechtslage jedoch nichts. Solange der Rückforderungsanspruch belegbar und nicht verjährt ist, kann er erfolgreich, ggf. gerichtlich, geltend gemacht werden.