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Autor Thema: Anrufe - EOS (Gelesen 4287 mal) Hallo Zusammen, mein RSB ist nun seit gut einem Jahr( 11/2015) erteilt und seit diesem Monat ( 11/2016) bekomme ich ständig Anrufe von verschiedenen Nummern. Hatte mal das Internet durchforstet und es sind alles Nummer von EOS Inkasso. Bisher waren die Anrufe nur in meiner Abwesenheit, da ich selten aus beruflichen Gründen Zuhause bin. Aber es nervt mich trotzdem;-) Hat jemand ähnliches widerfahren, oder weiß was dahinter steckt, was die wollen??? Sollte man mal zurück Rufen? Woher haben die meine Telefonnummer, bin nirgends im Telefonbuch oder ähnliches zu finden? Habe die Nummern jetzt erstmal im Router gesperrt;-) Danke und MfG Gespeichert Hallo Spike, ich kenne die Situation als ich noch kurz vor bzw. am Anfang meiner Inso war. Hey heut hab ich eine SMS erhalten von EOS DID das ich bei denen anrufen soll und meine Frage was ist das ist das ein Inkasso oder was? (Geld). Ich bekam ständig Anrufe ich soll gefälligst zahlen, sonst werde eine Inkassogesellschaft beauftragt. Mich hat das auch sehr gestört, denn mein Anwalt sagte mir damals, dass es oft so gemacht wird um die Leute zu verunsichern, in der Hoffnung, das der Schuldner doch noch bezahlt.

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Es ist gesetzlich zulässig und weder nach dem Zivil- noch Strafrecht verboten. Viele Inkasso-Betreiber rufen regelmäßig an und das auch, wenn ein Zahlungsverzug gerade mal 2 Tage besteht. Sie setzen einfach auf eine Zermürbungstaktik und wenn es dem Schuldner richtig auf die Nerven geht, zahlt er oft freiwillig schon im Voraus, dass er endlich keine dieser Anrufe mehr bekommt. Wenn Sie wieder so ein Anruf erwischt, legen Sie einfach auf. Schalten Sie Ihren Anrufbeantworter ein, sofern vorhanden, und hören Sie ob es Bekannte sind. Ansonsten nehmen Sie nicht ab und rufen Sie auch nicht zurück. Anrufe - EOS. In sehr massivem Telefonterror, kann der Schuldner eine einstweilige Verfügung beantragen, um gerichtlich eine Unterlassung wegen extremer Forderungspraktiken durchzusetzen. Allerdings muss der Schuldner nachweisen können, dass er in unangebrachter Weise unter Druck gesetzt wurde. Ist nun mal gesetzlich so, auch wenn es absolut nicht gefällt.

Anspruchsgrundlage ist §§1004, 903 BGB ggf. in Verbindung mit §§862, 823 BGB. Dazu würde ich die Adresse des Anrufers in Erfahrung bringen, ihm weitere Anrufe untersagen und anschließend eine schriftliche Abmahnung mit Androhung einer einstweiligen Verfügung zukommen lassen. Die Erfolgsaussichten einer einstweiligen Verfügung würde ich persönlich auf >90% einschätzen. Auf jeden Fall wird der Zugang einer solchen Abmahnung das Inkassobüro zunächst verunsichern und ggf. Eos inkasso anrufe manual. allein das von weiteren Anrufen fernhalten. Auf jeden Fall kommen sie sofort in Zugzwang, da sie entweder eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder den Zugang einer einstweiligen Verfügung in Kauf nehmen müssen. So oder so wird es zu einer Reaktion kommen. Allein das wäre es mir wert. Ich habe ja bereits erfolgreich eine Unterlassungserklärung gegen Peoplecheck erwirkt, nachdem sie völlig unverfroren Daten aus meinem Insolvenzverfahren auf ihrer Seite ohne entsprechenden Zugangsschutz verbreitet haben. War eigentlich problemlos und das Amtsgericht ist meinem Antrag ohne weitere Rückfragen gefolgt.