Lachs Mit Gemüsereis

Wenn sowohl vor als auch hinter der Zahnlücke noch ein tragfähiger Zahn vorhanden ist, können diese beiden Nachbarn als Pfeiler dienen, an denen die Brücke befestigt wird. Die Pfeilerzähne werden beschliffen, und dann wird die Brücke mit dem Ersatzzahn daran festzementiert. Wenn der letzte Backenzahn (der 7er) fehlt, die beiden Zähne davor aber noch vorhanden und hinreichend stabil sind, kann eine sogenannte Freiendbrücke die Lücke schließen. Von einer Freiendsituation spricht der Zahnarzt, wenn die Zahnlücke sich am hinteren Ende der Zahnreihe befindet. Die Freiendbrücke wird auch Extensionsbrücke genannt, weil sie die nach hinten verkürzte Zahnreihe durch den Zahnersatz wieder verlängert. Eine Freiendbrücke darf, weil sie nur auf einer Seite befestigt ist, allerdings nicht zu groß sein. Sonst wirken zu starke Kräfte auf die Pfeilerzähne. Kann man zwei fehlende zähne überbrücken. Daher eignen sich solche Extensionsbrücken in aller Regel nicht zum Ersetzen mehrerer fehlender Backenzähne. Schonender für die Nachbarzähne ist das Schließen der Lücke durch ein Implantat.

Vier Arten Von Zahnbrücken

Diese Brücken bestehen aus einem Verbinder, der von einem Metall- oder Porzellanrahmen gehalten wird. Dieses Gerüst wird auf die Rückseite der beiden Zähne neben dem fehlenden Zahn geklebt. Da diese Art von Brücke nicht von Kronen gehalten wird, müssen die benachbarten Zähne nicht geschliffen werden. Während Klebebrücken konservativer sind als herkömmliche Brücken, haben sie jedoch auch Nachteile. Die Stabilität der Brücke ist abhängig von der Stärke des Klebers, der sie an Ort und Stelle hält. Vier Arten von Zahnbrücken. In Bereichen des Mundes, in denen die Zähne einer großen Beißkraft ausgesetzt sind, wie z. an den Backenzähnen, können diese Brücken sich möglicherweise lockern. Die Konstruktion kann unter Umständen das Zahnfleisch irritieren oder den Biss stören. 4. Implantatgetragene Brücken Implantatgetragene Brücken sind eine weitere Möglichkeit, fehlende Zähne zu ersetzen. Sie können verwendet werden, wenn mehr als ein Zahn fehlt. Diese Brücken werden nicht von überkronten Zähnen oder Gerüsten, sondern von Zahnimplantaten getragen.

Die Versorgung mit einer Implantat- anstelle einer Brückenkonstruktion ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen. Daher erhalten Menschen, die sich für eine solche Versorgung entscheiden, auch nur den befundbezogenen Festzuschuss und ggf. einen individuellen Bonus aufgrund des Bonusheftes. Die darüber hinausgehenden Kosten für die Versorgung müssen dann aus eigener Kraft finanziert werden, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Patientinnen und Patienten und der Zahnarztpraxis.