Möchte man sich das Recht zur Minderung erhalten, dann muss man bei Wohnungsübergabe die erkannten Mängel monieren und sollte diese zu Beweiszwecken im Übergabeprotokoll auflisten. Tritt der Mangel später ein, muss dem Vermieter dieser Mangel angezeigt werden. Um diese Mangelanzeige im Streitfall später nachweisen zu können, sollte die Mängelanzeige per Einwurfeinschreiben, Fax und/oder E-Mail erfolgen. Richtig vorgehen: Was ist bei einer Mietminderung zu beachten? Zunächst einmal sollten Sie überlegen, ob dieser Mangel die Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt oder nicht. Ein tropfender Wasserhahn oder ein defekter Lichtschalter im Hausflur ist zwar ärgerlich und eventuell störend, aber kein erheblicher Mangel. Heizung: was der vermieter für die isolierung tun muss › bewertungen & erfahrungen: finanzexperte andreas kunze. Solange Sie das Bad oder den Hausflur ohne Einschränkungen nutzen können, ist das kein Mangel, der eine Mietminderung rechtfertigt. Liegt ein Mangel vor, müssen Sie dies der Hausverwaltung oder dem Vermieter sofort mitteilen. Danach ist die Miete bereits von Gesetzes her gemindert.
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Handelt es sich jedoch um eine Baustelle des Vermieters kann er diese auch nicht damit Rechtfertigen, dass der von ihm geschaffene Wohnraum dringend benötigt wird. Darf ich meine Miete mindern? (Recht). Die Mietminderung ist allerdings nur im Zeitraum der Baustelle gültig, danach kann der Vermieter wieder die ursprüngliche Miete verlangen. Haben Sie also Probleme mit zu lautem Baulärm durch eine Baustelle Ihres Vermieters auf Ihrem Nachbargrundstück und möchten Ihre Möglichkeiten, wie Sie dagegen vorgehen können, aufgezeigt bekommen, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann Ihnen den Rechtsweg eröffnen. Schreiben Sie einfach eine e-Mail an
Es ist kalt, die Heizung läuft auf Hochtouren – was die Heizkosten nach oben treiben wird. Besonders hart wird es jene Mieter treffen, deren Wohnung schlecht isoliert ist. Aber ist das nicht die Schuld des Vermieters, muss er sich nicht um gute Isolierung kümmern? Kein Mieter muss frieren – dafür hat der Vermieter zu sorgen. Gesetzlich ist zwar keine Mindesttemperatur vorgeschrieben, es gilt die Vereinbarung im Mietvertrag. Jedoch müssen die dort festgelegten Temperaturen der Jahreszeit angemessen sein. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied zum Beispiel, eine im Mietvertrag festgesetzte Temperatur von 18 Grad Celsius zwischen sieben und 22 Uhr sei nicht zumutbar. Die Richter erklärten die Klausel für unwirksam (Az: 19 C228/98). Fehlt im Mietvertrag eine ausdrückliche Vereinbarung über die Höhe der Temperatur, so ist aufgrund verschiedener Urteile von folgender Regel auszugehen: Zwischen 6 und 22 Uhr müssen mindestens 20 Grad erreichbar sein, in den Nachtstunden reichen indes 18 Grad.
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