Lachs Mit Gemüsereis

Frage vom 14. 3. 2017 | 11:21 Von Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich) Belehrung / schriftliche Äußerung im Strafverfahren Hallo Zusammen. Letzte Woche war ich wegen der Körperverletzung angezeigt worden und ein paar Tage später habe ich ein Schreiben von der Polizei erhalten. Es steht im Schreiben das Folgende: Sie werden beschuldigt, folgende Straftat begangen zu haben: Tatvorwurf: Körperverletzung zum Nachteil von Herrn XXX Gemäß § 163a Absatz 1 der Strafprozessordnung erhalten Sie hiermit Gelegenheit, sich zu dieser Beschuldigung schriftlich zu äußern. Mit Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen geltend machen.......... 1. Herr XXX behauptet dass er Verletzung gehabt habe. ( Eine Polizistin sagte: wo denn, ich sehe nichts. Ein anderer Polizist fragte ihn ob er ins Krankenhaus gehen wollte. Der Herr XXX hat dem Polizisten mit dem Wort ' Nein' geantwortet. ) 2. Belehrung beschuldigter master in management. Was soll ich nun machen? Was soll ich unter ' Belehrung / schriftliche Äußerung im Strafverfahren ' verstehen? Vielen Dank.

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Belehrung Beschuldigter Master In Management

Die in der informatorischen Befragung gemachten Äußerungen sind in der Regel in einem späteren Gerichtsverfahren verwertbar. Bei Äußerungen in solchen Befragungen ist daher Vorsicht geboten. Eine unbeachte Äußerung in einer informatorischen Befragung kann ein Fehler sein, der nicht mehr wiedergutzumachen ist. Wird man als Beschuldigter vernommen, haben die Behörden bestimmte Belehrungspflichten einzuhalten. Dem Beschulidigten ist zunächst mitzuteilen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird. Hierauf sollte man Wert legen. Sätze wie "Es geht um einen Verkehrsunfall" oder "Sie sollen unter Alkoholeinfluß ein Kfz geführt haben" reichen als Belehrung über den Tatvorwurf nicht aus. Zu verlangen ist vielmehr eine genaue Angabe über Ort, Zeit und Art der Tatausführung. Sodann ist der Beschuldigte über seine Rechte mündlich oder schriftlich zu belehren. Diese Belehrung kann auch schon in der Ladung enthalten sein. Eine typischer Belehrung sieht z. Belehrung beschuldigter muster. so aus: Belehrung gemäß § 163 a StPO: Soweit sie als Betroffener oder Beschuldigter vernommen werden sollen, weise ich jetzt schon darauf hin, dass es Ihnen nach dem Gesetz freisteht, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Diesen Zettel kann man ausfüllen und zur Polizei zurücksenden (das wäre dann "die Aussage") oder man kann es lassen. Ganz wie man möchte. Eine weitere Vorladung zur Polizei oder weitere Bitte um Aussage ggü. der Polizei wird es nicht mehr geben. Schickt man den Zettel nicht zurück, entscheidet die StA nach Aktenlage (also ohne die Aussage) Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Belehrung im Strafprozess - alle Infos und Muster für Anwälte. Anwalt online fragen Ab 25 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit. Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche mit Empfehlung Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.