07. 04. 2013, 18:31 von SACHVERHALT: L. bezieht seit dem 01. 06. 11 eine "Große Witwenrente" (60% der Altersrente des verstorbenen Ehegatten, dessen Rentenbeginn das Jahr 1978 war). Anzurechnendes Einkommen auf die Witwenrente besteht nicht. Im Jahr 2011 wurde die Witwenrente für die ersten 3 Monate zu 100% gezahlt und danach dauerhaft zu 60% - soweit so gut. Die Rentenbezugsmitteilungen zur Vorlage beim Finanzamt weisen für die Jahre 2011 und 2012 aber keinen Rentenanpassungsbetrag (einzutragen in der Einkommensteuererklärung - Anlage R - Zeile 6) aus. FRAGE: Die Witwenrente ist nach meiner Kenntnis keine "neue" Rente, sondern als Folgerente einzustufen. Deshalb ist auch auf den ursprünglichen Beginn der Altersrente des verstorbenen Ehegatten abzustellen. Rentenfreibetrag: Berechnen & Wirkung. Da diese Altersrente bereits vor 2005 bezogen wurde, ist fiktiv der 01. 01. 2005 maßgeblich für die steuerliche Behandlung der Witwenrente. Müßte der Rentenanpassungsbetrag nun nicht als Differenz der ursprünglichen Altersrente im Jahr 2005 - diese "heruntergerechnet" auf 60% -und der aktuellen Rente ausgewiesen werden?
Da ist es hilfreich, dass diese Werte maschinell an die Finanzverwaltung übermittelt werden. 09. BMAS - Wie funktioniert die jährliche Rentenanpassung?. 2013, 11:19 Hallo @Experte, nun, dann wir ja einer Meinung. Mißverständlich war halt die Äußerung, es gebe dieses Feld nicht mehr. Gigi Interessante Themen Altersvorsorge Für wen sich eine Photovoltaik-Anlage lohnt Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt's 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....
400 Euro für Ehepaare lagen). es Einkünfte über 410 Euro aus Renten, Vermietungen und Verpachtungen, Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld) oder anderen Einnahmequellen gab. auf Kapitaleinkünfte über den Freibetrag noch keine Abgeltungssteuer gezahlt wurde. Ehepartner getrennte Veranlagung gewählt haben. in der Einkommensteuererklärung des Vorjahres ein Verlust festgestellt worden ist. die Vorsorgepauschale für ein Beamtengehalt höher war, als die absetzbaren Versicherungsbeiträge (gilt nur für Pensionen bis 10. Rentenanpassungsbetrag online berechnen cz. 200 Euro). eine Abfindung nach der sogenannten Fünftelregelung versteuert worden ist. Wie lange hat man Zeit? Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet jeweils am 31. Mai des nächsten Jahres, kann auf Antrag aber verlängert werden. Engagieren Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verschiebt sich die Frist automatisch auf den 31. Dezember. Wenn Sie die Steuererklärung freiwillig machen, etwa weil Sie sich noch Rückzahlungen erhoffen, haben Sie dafür vier Jahre lang Zeit.
Die Rentenanpassung erfolgt auf der Grundlage der Veränderung des aktuellen Rentenwertes bzw. des aktuellen Rentenwertes (Ost) regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres. Rentenberechnung - Rente jetzt online berechnen. Indem der neue aktuelle Rentenwert mit den anderen Faktoren der Rentenformel multipliziert wird, ergibt sich der angepasste monatliche Bruttobetrag der Rente. Beginnend mit der Rentenanpassung 2018 ist gesetzlich geregelt, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) schrittweise an den Rentenwert in den alten Ländern angeglichen wird, bis ab 1. Juli 2024 in ganz Deutschland ein einheitlicher Rentenwert gelten wird. Basis für die Anpassung der Renten sind die Daten des Statistischen Bundesamts zur Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). In diesem Wert sind jedoch auch Entgelte enthalten, aus denen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden (beispielsweise Entgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und die Bezüge der Beamten). Um der tatsächlichen Einnahmenentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung Rechnung zu tragen, wird zusätzlich neben der Lohnentwicklung nach den VGR die Entwicklung der zur Rentenversicherung beitragspflichtigen Entgelte bei der Ermittlung der für die Rentenanpassung relevanten Lohnentwicklung berücksichtigt.