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Eine besondere Regelung mit erhöhten Anforderungen gilt zudem für Betriebe, die arbeitszeitlich überwiegend Holztreppen oder Dachgauben herstellen oder diese selbst hergestellten Erzeugnisse einbauen und erst nach dem 31. Dezember 2011 (Stichtag) unmittelbar oder mittelbar Mitglied des Bundesverbandes Holz und Kunststoff geworden sind. Sie sind nur dann von der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge des Baugewerbes befreit, wenn ihre Tätigkeiten zu mindestens 50% der Arbeitszeit der gewerblichen Arbeitnehmer von einschlägig im Berufsfeld Holz fachlich qualifizierten Arbeitnehmern ausgeführt oder von einer in demselben Berufsfeld besonders qualifizierten Person geleitet oder beaufsichtigt werden.
Bei... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. Jetzt kostenlos 4 Wochen testen Meistgelesene beiträge Top-Themen Downloads Haufe Fachmagazine
Geringfügigere Beschäftigungen liegen z. dann nicht mehr vor, wenn das Arbeitsentgelt aus zwei Beschäftigungsverhältnissen zusammen regelmäßig im Monat 400 EUR überschreitet. Sokabau-Internetseite 2011 Die Sozialkasse erweckt gerne den Eindruck, dass sie eine gesetzliche Kasse ist und tritt gerne so auf. Dabei ist sie nur eine gewöhnliche Versicherung als Aktiengesellschaft, die auf der Grundlage des VTV Bautarifes ihre Arbeit machen darf. Wir sind der Ansicht, dass die Soka-Bau heute keine Daseinsberechtigung mehr hat und deshalb abgeschafft werden muss. Baugewerbe / Sozialversicherung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Damit sich dieses Ziel verwirklicht, gehen wir politisch mit unseren Mitgliedern gegen die Sozialkassen vor. Drucken
Die Berechnung der Sozialkassenbeiträge für Angestellte erfolgt nach Monats- bzw. Tagesbeiträgen. Tagesbeiträge fallen nur für solche Angestellte an, deren Arbeitsverhältnis nicht am Ersten eines Monats beginnt bzw. nicht am Letzten eines Monats endet. Diese Tagesbeiträge sind pro Person sowie für jeden Arbeitstag zu berechnen und zu zahlen. Für Angestellte mit mehreren Anstellungsverhältnissen bei verschiedenen Baubetrieben sind nur für das erste Anstellungsverhältnis Zusatzversorgungsbeiträge zu zahlen. Für das zweite (und jedes weitere) Anstellungsverhältnis bei einem Baubetrieb (Steuerklasse VI) entfällt die Beitragspflicht, wenn dies vom Betrieb, mit dem das Zweitbeschäftigungsverhältnis besteht, bei SOKA-BAU beantragt wird. Für jeden im Betrieb beschäftigten Angestellten ist grundsätzlich ein Monatsbeitrag zu entrichten. Praxis-Beispiele: Baulohn / 3 13. Monatseinkommen gewerbliche Arbeitnehmer, Beginn oder Ende im Bezugszeitraum | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Ausgenommen sind die Angestellten, die nur eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 SGB IV ausüben, und die unter § 5 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes fallenden Personen sowie Auszubildende.
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