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Alternative Prüfungshandlungen Archive - Accura Audit Gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Aussagebezogene Roll-forward-Prüfungshandlungen können analytische Prüfungshandlungen, Einzelfallprüfungen oder Kombinationen von beiden sein. Bei unterjährigen - nicht beantworteten Saldenbestätigungen darf auf alternative Prüfungshandlungen nicht verzichtet werden, wenn diese für die betroffenen (ggf. neu entstandenen Salden dieser) Kunden zum Abschlussstichtag nachgeholt werden. IDW Prüfungsstandard 302 – Neufassung – Bestätigung Dritter | NOW Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Für jede unbeantwortet gebliebene Anfrage für einen unterjährigen Zeitpunkt sind alternative Prüfungshandlungen durchzuführen. Wegen Einzelheiten verweisen wir auf die Veranstaltungsreihe "WP aktuell 1/2014" (C. TOP 1); vgl. oben TOP 4.

Idw Prüfungsstandard 302 – Neufassung – Bestätigung Dritter | Now Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Neu auf Prüfung 2016 Nachricht Durch einen Berufsträger wurden wir auf nachfolgenden Sachverhalt aufmerksam gemacht: Im Rahmen einer Saldenbestätigungsanfrage teilte ein angefragter Dritter mit, dass er zukünftig generell keine Saldenbestätigungsanfrage mehr beantworten werde. Als Begründung wurde angegeben, eventuell für Fehler in den an den Abschlussprüfer gesandten Informationen verantwortlich gemacht werden zu können. Nach Auffassung der WPK ist im dargestellten Fall IDW PS 302, Tz. 16 Bestätigungen Dritter einschlägig. Alternative Prüfungshandlungen Archive - accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Danach muss der Abschlussprüfer bei jeder Nichtbeantwortung alternative Prüfungshandlungen durchführen, um relevante und verlässliche Prüfungsnachweise zu erlangen. Ist die Beantwortung einer positiven Bestätigungsanfrage unverzichtbar, weil alternative Prüfungshandlungen nach Einschätzung des Abschlussprüfers nicht genügen, um zusammen mit anderen Prüfungshandlungen ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise erlangen zu können, ist nach IDW PS 250 n. F., IDW PS 261 n.

Webinar: Saldenbestätigungen Unter Agree21 (Erfahrender Anwender) | Genoakademie

Inhalt Quelle: Siehe oben TOP 11. Der Fragen- und Antworten-Katalog zu ISA 505 bzw. IDW EPS 302 n. F. enthält einen Abschnitt 6. "Roll-forward-Prüfungshandlungen bei Saldenbestätigungen zu Forderungen oder Verbindlichkeiten auf einen unterjährigen Zeitpunkt. " Im Einzelnen: Es ist sinnvoll, Saldenbestätigungen auf einen unterjährigen Zeitpunkt einzuholen. Das zunehmende öffentliche Interesse an zeitnahen Informationen in Form von geprüften Abschlüssen veranlasst den APr, die Vorverlagerung von Prüfungshandlungen in Betracht zu ziehen. Dies ist besonders relevant bei der Einholung von Bestätigungen Dritter, da hier das Antwortverhalten vom APr kaum beeinflussbar ist. Diese Vorgehensweise macht zusätzliche Prüfungshandlungen erforderlich (vom unterjährigen Zeitpunkt z. B. 31. 10. bis zum Abschlussstichtag 31. 12. ). Roll-forward: Hierzu muss der verbleibende Zeitraum abgedeckt werden, indem aussagebez. Prüfungshandlungen in Kombination mit Funktionsprüfungen für den dazwischen liegenden Zeitraum durchgeführt werden oder ausschließlich aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt werden, wenn diese nach dem Ermessen des APr ausreichend sind.

[2] Gehören diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Umlaufvermögen, sind sie in der Regel eher von kurzfristiger Dauer. Es gilt für sie, dass Gegenstände des Umlaufvermögens nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Forderungen des Umlaufvermögens mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gemäß § 268 Absatz 4 HGB gesondert auszuweisen. Wobei die Restlaufzeit definiert ist als die Zeit zwischen den Abschlussstichtag und dem voraussichtlichen Eingang der Forderung. Ratenzahlungen müssen auf Grund der voraussichtlichen Zahlung innerhalb des nächsten Jahres nicht gesondert ausgewiesen werden. Die ausgewiesenen Forderungen werden mit den entsprechenden Saldenlisten abgestimmt. Es ist aber keine Prüfung durch Saldenbestätigungen von externen Quellen bzw. Geschäftsfreunden. Werden Zweifel an dem Bestand der Forderungen durch das IKS des Unternehmens ausgeschlossen, so sind weitere Prüfungshandlungen zur Prüfung von Forderungen in der Regel überflüssig.

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