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Das AG Dortmund (Urteil v. 30. 10. 2018, 425 C 9862/17) hat sich mit folgenden gebührenrechtlichen Fragen auseinandergesetzt: Unter welchen formalen Voraussetzungen ist die Abtretung einer Steuerberaterforderung an ein Factoring-Unternehmen wirksam? Wann liegt die Unwirksamkeit in Form einer überraschenden Klausel i. S. d. § 305c BGB im Kontext der Allgemeinen Auftragsbedingungen einer Steuerberatungskanzlei vor? Ein Factoring-Unternehmen (Klägerin) kaufte von einer Steuerberatungskanzlei diverse Forderungen auf, die aus der Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung sowie der Anfertigung der Umsatzsteuerjahreserklärung und der Gewerbesteuererklärung resultierten. Die Forderungen beliefen sich in ihrer Gesamthöhe auf 1. 173, 10 EUR. Die Klägerin machte neben der Forderung Zinsen i. H. v. 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz (seit dem 3. ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN STEUERBERATER 2012 PDF. 1. 2017) sowie 174, 50 EUR vorgerichtliche Kosten geltend. Da der Beklagte (ein Mandant der Steuerberatungskanzlei) die Forderung nicht beglich, reichte das Factoring-Unternehmen Klage beim Amtsgericht Dortmund ein.

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(3) Offenbare Unrichtigkeiten – insbesondere Schreib- und Rechenfehler – können vom Berater jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Für die Beseitigung sonstiger Mängel Dritten gegenüber bedarf der Berater der Einwilligung des Mandanten. Dies gilt nicht, wenn berechtigte Interessen des Beraters den Interessen des Mandanten vorgehen. 7. Haftung und Verjährung (1) Der Berater haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden seiner Mitarbeiter. Er haftet nicht für das Verschulden fachkundiger Dritter, die im Einvernehmen mit dem Mandanten hinzugezogen wurden. Allgemeine auftragsbedingungen für steuerberater aktueller stand 1. (2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Steuerberater auf Ersatz eines nach Absatz (1) verursachten Schadens wird auf 1. 000. 000, - EUR (in Worten eine Million EUR) begrenzt. (3) Sofern im Einzelfall von der vorgenannten Haftungsregelung abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, die dem Mandanten zusammen mit den Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt wird.

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