Lachs Mit Gemüsereis

Wenn dann der mittlere Unternehmer die Beförderung oder Versendung anordnet oder durchführt, räumt ihm der Gesetzgeber ein Wahlrecht bezüglich der Zuordnung der Warenbewegung ein (gemäss § 3 Abs. 6 Satz 6 UStG). Dies kommt durch die generelle Vermutungsregel des § 3 Abs. 6 Satz 6 UStG zustande, nach der die Beförderung oder Versendung der ersten Lieferung zuzuordnen ist – es sei denn, der mittlere Unternehmer kann nachweisen, dass er «den Gegenstand als Lieferer befördert oder versendet hat». Ist dieser Tatbestand erfüllt, wird die Beförderung oder Versendung der zweiten Lieferung zugeordnet. Auf die Praxis bezogen wird diese Vorschrift von der Rechtsprechung der letzten Jahre allerdings sehr unterschiedlich ausgelegt. Ein weiteres Beispiel, wie §3 Abs. 6 Satz 6 UStG ausgelegt werden kann zeigt ein aktuelles Urteil des FG Münster vom 16. Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte in das Drittland: Gesetzliche Neuregelung ab 1. Januar 2020 | Rödl & Partner. 1. 2014. Dieses liegt nun zur Revision beim BFH (XI R 12/14). Hier hatte ein Unternehmer vorerst das Nachsehen, der sich genau an die damalige im UStAE (bzw. in den damals geltenden UStR 2008) niedergelegte Auffassung der Finanzverwaltung gehalten hat.

Umsatzsteuerliche ReihengeschäFte In Das Drittland: Gesetzliche Neuregelung Ab 1. Januar 2020 | RÖDl & Partner

Dies soll an den bisherigen Praxisbeispielen des PSP-Leitfadens Reihengeschäfte verdeutlicht werden. PSP-Leitfaden Reihengeschäfte (Version 3. 0)

Reihengeschäft-Fallbeispiel: Export Aus Einem Mitgliedsstaat Ins Drittland

Ein Fallbeispiel aus der Praxis Fall: Ein mittlerer Unternehmer im Reihengeschäft organisiert den Transport der Handelsware von Deutschland in die Schweiz. Kurze Darstellung des Sachverhalts Beispiel: Ein deutsches Unternehmen hatte an ein britisches Unternehmen und dieses wiederum an einen Abnehmer in den Vereinigten Arabischen Emiraten verkauft – während die Ware unmittelbar von Deutschland in die Vereinigten Arabischen Emirate versandt worden war. Dieser, vor dem FG Münster verhandelte Fall, wir exemplarisch leicht abgewandelt und auf einen ähnlichen Beispielsfall projiziert – der nach der Urteilsbegründung mit dem gleichen Ergebnis aufgefallen wäre: Abgewandeltes Fallbeispiel: Im Rahmen eines Reihengeschäfts werden Handelswaren aus Deutschland in die Schweiz verkauft. Reihengeschäfte bei der Umsatzsteuer ab 2020 - Steuerberater Andreas Schollmeier. Ein deutsches Unternehmen (hier vereinfachend: DE) agiert dabei als erster Lieferer. Als erster Erwerber und mittlerer Unternehmer fungiert ein österreichischer Händler (hier vereinfachend: AT) und ein Abnehmer mit Sitz in Zürich tritt als letzter Erwerber auf.

Spezialfall Reihengeschäfte - Umsatzsteuer (2020)

(§ 3 Abs. 3 UStG) Befördert bzw. versendet ein in der Reihe sowohl als Abnehmer als auch als Lieferer tätiger Unternehmer (= Zwischenhändler), ist dieser grundsätzlich als Abnehmer der Vorlieferung tätig. Die Beförderung/Versendung ist der Lieferung an ihn (= Lieferung seines Lieferanten) zuzuordnen. Spezialfall Reihengeschäfte - Umsatzsteuer (2020). Der Zwischenhändler kann jedoch nachweisen, dass er (anstatt als Abnehmer) als Lieferer tätig war. Dann ist die Beförderung/Versendung der von ihm getätigten Lieferung zuzuordnen. (§ 3 Abs. 4 UStG) Zum Nachweis der Zuordnung der Beförderung oder Versendung zur Lieferung des Unternehmers gehört gegebenenfalls auch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zum Nachweis der Abholberechtigung des beauftragten "Beförderers". Beispiel Hier klicken zum Ausklappen Der Unternehmer Bernd mit Sitz in Köln hat Ende März an den Händler Carl in Berlin eine Maschine verkauft. Bernd hatte die Maschine allerdings nicht vorrätig und musste deshalb Anfang April beim Hersteller Anton aus Trier bestellen, der die Maschine im Mai durch den von ihm beauftragten Frachtführer Ferdinand zu Carl befördert.

Reihengeschäfte Bei Der Umsatzsteuer Ab 2020 - Steuerberater Andreas Schollmeier

Auch wenn einer der Beteiligten nicht weiß, dass es sich um ein Reihengeschäft handelt, treten selbstverständlich die umsatzsteuerlichen Rechtsfolgen ein. Oft dann, wenn der Betriebsprüfer vor Ort ist und das Problem erkennt. Klassische Fallbeispiele sind: Nachzahlungen aufgrund von irrtümlich angenommener Steuerfreiheit Versagung des Vorsteuerabzugs bei unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer durch den Lieferanten Bußgelder oder rückwirkende Versagung der Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen, aufgrund der Nichtbeachtung von Meldepflichten Zwangsbesteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs ohne Vorsteuerabzug Welche Rechtsfolgen im Einzelfall eintreten, hängt von der konkreten Fallkonstellation ab. Unsere Einschätzung: Reihengeschäfte mit Bezug zum EU-Ausland oder Drittland Für Berater sind Reihengeschäfte häufig nicht erkennbar – für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer können die Rechtsfolgen allerdings drastisch sein. Um bösen Überraschungen durch die nachträgliche Feststellung von Reihengeschäften vorzubeugen, ist Ihre aktive Mithilfe nötig.

Maßgebend ist hierbei § 3 Abs. 6 Satz 6 letzter Halbsatz UStG. Die deutsche GmbH hingegen hat die ruhende (unbewegte) Lieferung erbracht, die (gemäß § 3 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 UStG) in Deutschland steuerbar und – mangels einer Befreiungsvorschrift – auch steuerpflichtig ist. Als ausschlaggebend (im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung) sah das Gericht folgenden Umstand: Die deutsche GmbH wusste bereits vor der Versendung davon, dass der Weiterverkauf der Ware durch die britische Ltd an die Endabnehmer (in Dubai) erfolgen wird ( Mitteilung des Zwischenerwerbers, der britischen Ltd). Diese Weiterverkäufe und die Beauftragung des Spediteurs durch die britische Ltd erfolgten zeitgleich mit der Rechnungsstellung durch die deutsche GmbH; Letztere hat auch bei der zollamtlichen Abfertigung mitgewirkt. Denn: Eine bloße Mitteilung des Weiterverkaufs durch den Ersterwerber (hier: der britischen Ltd) reicht nicht aus; es muss außerdem feststehen, dass der Ersterwerber die Waren tatsächlich in das Drittland (hier: nach Dubai) versendet oder befördert hat.