Die Anwendung von Zytostatika hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Da der Umgang mit diesen hoch wirksamen Substanzen für Beschäftigte und Patienten nicht ohne Risiken ist, muss bei der Zubereitung größte Sorgfalt beachtet werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz. So sind für Beschäftigte, die in der Zubereitung von Zytostatika tätig sind, besondere Schutzmaßnahmen erforderlich, weil die meisten Zytostatika beim gesunden Menschen als unerwünschte Nebenwirkungen bekanntlich erbgutverändernd, fruchtschädigend oder gar selbst Krebs erregend wirken können. Für die Krebspatienten selbst können Verunreinigungen der Infusionslösungen lebensbedrohend sein, weshalb ihre Zubereitung höchsten pharmazeutischen Standards genügen muss. Aus diesen Gründen hat die bayerische Gewerbeaufsicht in einer landesweiten Schwerpunktaktion insgesamt 155 Kliniken überprüft, in denen mit Zytostatika gearbeitet wird. Die Erkenntnisse aus dieser Aktion wurden in einer Informationsbroschüre für Verantwortliche und Betroffene zusammengefasst, wobei neueste wissenschaftliche Erkenntnisse Berücksichtigung fanden.
Oberstes Ziel aller am Arbeits- und Gesundheitsschutz Beteiligten ist es, eine Exposition der Beschäftigten mit Zytostatika zu vermeiden. Welche Beschäftigungsbeschränkungen gibt es? Werdende Mütter dürfen mit Zytostatika nicht beschäftigt werden, Jugendliche nur, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist. Was versteht man unter Zytostatika-Zubereitung? Da Zytostatika zur intravenösen Applikation in standardisierten Darreichungsformen (z. B. Konzentraten oder Trockensubstanzen) angeboten werden, müssen sie für jeden Patienten individuell und wegen der geringen Haltbarkeit in der Regel zeitnah zubereitet werden. Unter "Zubereitung" aus gefahrstoffrechtlicher Sicht fallen alle Schritte bis zum Erreichen einer anwendungsfertigen Infusionslösung. Hierzu gehört das Auflösen der Trockensubstanz, das Aufziehen in Spritzen und das Dosieren der aufgelösten Arzneimittel in Infusionslösungen. Wegen der hierbei notwendigen Tätigkeiten mit konzentrierten Stammlösungen und aus Gründen des Gesundheits- und Produktschutzes ist ein besonders hoher Sicherheitsstandard bei der Zytostatika-Zubereitung einzuhalten.
Meist erfolgt die risikoreiche Herstellung gebrauchsfertiger Lösungen in spezialisierten Apotheken. Damit verbleiben für MFA in der überwiegenden Zahl der Fälle lediglich Arbeiten, die mit der Verabreichung zusammenhängen. Beachten Sie: Arbeitgeber, deren Mitarbeiter mit Zytostatika befasst sind, müssen Richtlinien zur Handhabung vorhalten, die eine Orientierung bieten und im Sinne von Dienstanweisungen zu verstehen sind. Erstmaßnahmen nach Unfällen Wenn zytostatikahaltige Lösungen verspritzen, oder gar eine Kontamination mit der Haut oder den Schleimhäuten des medizinischen Personals erfolgt, ist rasches Handeln nötig, um das Risiko von ernsthaften Schäden zu minimieren. Dazu zählen: Ruhe bewahren. Betroffenen Ort absperren. Benetzte Kleidung sofort ablegen. Nach Hautkontakt sofort gründliche Spülung mit fließendem, kaltem Leitungswasser (über 5 - 10 Minuten). Nach Schleimhautkontakt (meist Mund oder Augen betroffen) sofort gründlich mit fließendem, kaltem Leitungswasser spülen (über mindestens 10 Minuten).
Zytostatika-Herstellung... Nach ärztlicher Vorgabe fertigen unsere zertifizierten Mitglieds-Apotheken in ihren Steril-Laboratorien für die Patienten individuelle Chemotherapien an.
Autoren der Broschüre sind Dr. Bettina Heese und Dr. Alexander zur Mühlen, die beide am Gewerbeaufsichtsamt München-Stadt tätig sind. Die Broschüre kann über das Bayerische Landesamt für Arbeitschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik, Pfarrstraße 3, 80538 München, bezogen werden. Darüber hinaus ist sie auch hier im Internet abrufbar: (Button "Fachinformationen")