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Corona-Info Maskenpflicht in städtischen Dienstgebäuden entfällt Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher müssen ab sofort in städtischen Dienstgebäuden keine Maske mehr tragen. Die bundesweite Aufhebung der meisten Corona-Schutzvorkehrungen lassen eine lokale Sonderregelung nicht mehr zu. Gleichwohl wird das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zum Eigen- und Fremdschutz weiterhin empfohlen.

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