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Ein verlässlicher Anlaufpunkt ist daher bei jedem Gerät das Typenschild. Hier finden sich alle wichtigen Informationen zu Hersteller, Betrieb und passendem Brennmaterial. Dazu sind hier einige Qualitätsstandards abzulesen. Hält der Kaminofen Bestimmungen für den sicheren Betrieb nach EU-Standards ein, so erhält er die offizielle CE-Kennzeichnung, welche auf dem Geräteschild ablesbar sein sollte. Nur Geräte mit solch einem Siegel dürfen in der EU verkauft werden. Wird der Kaminofen raumluftunabhängig betrieben, muss er darüber hinaus über eine DIBT-Zulassung verfügen. Grund dafür ist, dass die Abgassteuerung sicher vonstatten gehen muss, um einen Unterdruck zu vermeiden und damit auch eine Erstickungsgefahr abzuwenden. Zusätzlich müssen verschiedene Feuerstätten je nach Ausführung und Bauart DIN EN – Normen erfüllen und dies ausweisen. Diese Normen schreiben fest, welche Leistung bestimmte Geräteklassen mindestens erbringen müssen und welche Abgaswerte sie einhalten müssen. Eine DIN-Auszeichnung zeigt dem Verbraucher an, dass die Kamin-Emissionen unter der gesetzlichen Mindestnorm liegen und das Gerät daher im Verbrauch sparsam und sauber ist.

Moderator: ScarlettOHara jack vorschriften für bodenplatten/erfahrungen? hallo wir haben uns einen kaminofen scan34 gekauft. kann mir jemand genau sagen, wie die vorschriften bezüglich der abstände für die bodenplatte lauten? leider erhalten wir unterschiedliche auskünfte. vorne müssten es 50cm sein, diese information stimmte bei allen überein, seitlich jedoch ist sich niemand wirklich einig: sind es 30, 25 oder gar 20cm? wir haben direkt neben dem kamin einen stahlträger eingebaut, wieviel muss der mindestabstand zur rückwand also betragen? welche erfahrungen habt ihr zu glas- oder stahlblechbodenplatten? besten dank! liebe grüsse Rainer Re: vorschriften für bodenplatten/erfahrungen? Beitrag von Rainer » 15. Nov 2005, 19:32 Hallo 50cm nach vorn ist richtig, und zur seite der abstand zu anderen bauteilen, hängt vom Kaminofen in der Regel auf der rückseite (Typenschild)des Kaminofens. mfG Michael von Michael » 17. Nov 2005, 13:37 Hallo, zum Glück habe ich Fliesen im Wohnzimmer. Da stellt sich für mich die Frage nicht.

Eine Stilllegung droht nur für Kaminöfen, die diese Grenzwerte nicht einhalten. Die Stilllegung kann durch eine Nachrüstung des Kaminofens vermieden werden. Kaminofen Umweltfreundlichkeit Kaminofen Umweltfreundlichkeit und Klimafreundlichkeit Wie umweltfreundlich heize ich mit meinem Kaminofen? Kann ich angesichts der Klima- und Feinstaubdiskussion noch mit… weiterlesen Kostenlos Jetzt zum Newsletter anmelden Erhalten Sie die wichtigsten News monatlich aktuell und kostenlos direkt in Ihr Postfach

Relevant für Privatkunden sind dabei vor allem: DIN EN 13240 für Kaminöfen und Dauerbrandöfen, zusammengefasst auch als DINplus DIN EN 13229 für Kamineinsätze Welche Kaminöfen müssen nachgerüstet werden? Nicht nur unmittelbare Brandschutzvorschriften müssen bei einem Kamin beachtet werden, auch Regelungen zu Emissionswerten und zur Frischluftzufuhr müssen beachtet werden. Seit dem Jahr 2010 herrschen strengere Vorschriften zum Thema Emissionen. Entweder entsprechen die Kaminöfen einer gültigen Norm der Bundes-Immisions-Schutz-Verordnung oder es muss für die Reduzierung von Rußpartikeln durch einen entsprechenden Rußpartikelfilter gesorgt werden. Je nach Region kann es lokale Regelungen und Kaminbau-Vorschriften geben. Kaminofen-Bestimmungen gibt es darüber hinaus speziell für das Betreiben von alten Anlagen, die modernen Standards noch nicht entsprechen. Besonders historische Modelle genießen dabei einen Bestandsschutz, die meisten nach 1995 eingebauten Kaminöfen müssen allerdings nachgerüstet oder komplett ersetzt werden.

Schließlich benötigt man auch genügend Platz zur Verfügung, um die Feuerstätte bequem öffnen und neu beschicken zu können. Um Möbel und Auslegware zu schützen, dient auch ein zusätzliches Funkenschutzgitter als Sicherheitsmaßnahme. Eine weitere Herausforderung stellt ein brennbarer Fußboden dar – zum Beispiel aus Holz, Teppich oder Auslegeware. Hier ist es notwendig, für einen effektiven Schutz vor Funken und heißer Asche zu sorgen. Deshalb ist bei solchen Untergründen eine Kaminbodenplatte vorgeschrieben. Sie kann entweder aus Sicherheitsglas oder Metall bestehen. Es empfiehlt sich ebenfalls bereits vor dem Anschaffen einer Feuerstätte zu prüfen, ob das betreffende Gebäude über einen aktuellen Brandschutznachweis verfügt. Letzterer fungiert als Nachweis, dass die baulichen Gegebenheiten eines Hauses verschiedenen Sicherheitsrichtlinien entsprechen, darunter Brandschutz und optimale Wärmeentwicklung. Welche Normen muss ein Ofen erfüllen? Grundsätzlich ist es zuweilen schwierig, alle Kaminofen-Vorschriften im Blick zu haben, vor allem als Einsteiger.

Die teilweise unübersichtliche Kommunikation über die 1. BImSchV – das heißt, über die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, in denen es um den Betrieb oder im schlimmsten Fall eben auch um die Stilllegung von Kaminöfen geht, haben viele Besitzer von Kaminöfen beunruhigt. In der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung sind Vorschriften und Regelungen enthalten, die sich auf sogenannte kleine und mittlere Feuerungsanlagen beziehen. Diese Feuerungsanlagen werden unterschieden zwischen zentralen Feuerungsanlagen wie Heizungen und Einzelraumfeuerungsanlagen, die nur einzelne Räume mit Wärme versorgen. Hierzu gehören auch Kaminöfen. Außerdem beziehen sich die Vorschriften auch auf die verwendeten Brennstoffe, das kann außer Holz auch Gas, Öl, Pellets oder Kohle sein. Kaminofen mit Bodenplatte aus Glas © Lilli, Vorschriften nach BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) für Einzelraumfeuerungsanlagen In den Abgasen aller Einzelraumfeuerungsanlagen – also auch Kaminöfen – dürfen maximal enthalten sein: Feinstaub nicht mehr als 0, 04 g pro Kubikmeter Kohlenmonoxid maximal 1, 25 g pro Kubikmeter.