Lachs Mit Gemüsereis

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 06. 2007 | 14:11 vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie sollten den Makler auffordern, Ihnen die Abrechnungsgrundlage und die Höhe der einzelnen Abrechnungspositionen darzulegen. Denn aufgrund der mir vorliegenden Informationen ist es mir leider nicht möglich den genauen Maklerlohn konkret zu berechnen. Weigert sich der Makler, dies zu tun, besteht jedoch gleichzeitig auf Zahlung, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Insoweit stehe auch Ihnen gerne zur Verfügung. Bewertung des Fragestellers | Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? Wie verständlich war der Anwalt? Zensus 2022 verweigern möglich? Hohes Bußgeld droht in NRW | NRW. Wie ausführlich war die Arbeit? Wie freundlich war der Anwalt? Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter? " Vielen Dank für die absolut schnelle Beantwortung und Hilfestellung. Dies ist für meine weitere Vorgehensweise sehr unterstützend. "

  1. Aufwandsentschaedigung für makler

Aufwandsentschaedigung Für Makler

Im Mai d. J. haben wir einen Vermittlungsauftrag zum Verkauf unserer DHH abgeschlossen. Lt. Vertrag sollen wir das Objekt nicht selbst anbieten, sondern ev. Interessenten an den Auftraggeber verweisen. Maklercourtage 3%, keine weiteren Aufwandsentschädigungen. Vom Käufer nimmt er keine Courtage. Der Makler hat unser Objekt auf seine Homepage gestellt. Anzeigen sollen wir auf eigene Kosten in eigenem Namen schalten, als provisionsfreier Privatverkauf und Interessenten dann an ihn verweisen. Es lief dann so ab, daß mehrere Interessenten mit uns Besichtigungstermine ausmachten, der Makler aber nie Zeit hatte, dabei zu sein. Von ihm selbst wurde uns bislang kein Interessent vermittelt. Vor einem Monat trafen wir Bekannte, die sich für unser Haus interessieren u. es vorauss. auch kaufen werden. Aufwandsentschaedigung für makler . Dies teilten wir gleich dem Makler mit. Außerdem erbaten wir uns, diesen Privatverkauf nicht an ihn zu vermitteln, ihm im Verkaufsfall jedoch seine Auslagen für die Internetpräsenz zu vergüten. Nun kam eine so überhöhte Honorarrechnung, mit diversen Anfahrten zum Objekt (er war nur einmal bei uns), persönliche Beratungskosten, Bearbeitungspauschale etc. FRAGE: Müssen wir dies alles bezahlen?

Wer kein Geld verschenken will, sollte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Aufwendungsersatz vereinbaren. Dies empfiehlt sich jedenfalls für den Fall, dass mangels Erfolgseintritt keine Provision anfällt. Das ist aber nicht zwingend. Wer dies für richtig hält, kann die Erstattung seiner Aufwendungen auch neben der Provision vereinbaren. Ein Zusammenhang zwischen Provisionsanspruch und Aufwendungsersatz besteht nicht. Höhe der Aufwandsentschädigung für Makler - frag-einen-anwalt.de. Autor: Wolfgang Lehner, IVD-Sonderheft Immobilienrecht 2007, S. 17