Lachs Mit Gemüsereis

07. 04. 2021 ·Arbeitssicherheit Bild:©Gerd Altmann - von Prof. Dr. Patrick Rösler, Rechtsanwalt, Vorstandsvorsitzender FCH Gruppe AG und Geschäftsführer FCH DentCompliance GmbH | Im Praxisalltag kommen Sie regelmäßig mit dutzenden Gefahrstoffen in Berührung. Betriebsanweisung gefahrstoffe arztpraxis fischer mengen. Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die bei der Herstellung oder Verwendung eine schädigende Wirkung für Mensch und Umwelt darstellen können. In der Zahnarztpraxis nutzen Sie solche Gefahrstoffe z. B. für die Behandlung, die Desinfizierung, bei Ätzungen oder Reinigungen. Rechtliche Grundlage zum Umgang mit Gefahrstoffen ist das Chemikaliengesetz (ChemG), das Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen schützen soll. Hierin werden die Details der Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen festgelegt, die auch in der Zahnarztpraxis beachtet werden müssen und die wir nachfolgend schrittweise vorstellen. | Schritt 1: Das Sicherheitsdatenblatt Zunächst sind über das Sicherheitsdatenblatt Informationen über den Gefahrstoff zu ermitteln.

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Danach ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Daraufhin sind Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Wirksamkeit zu prüfen. Es ist ein Gefahrstoffverzeichnis zu erstellen und eine Betriebsanweisung, wie mit den Gefahrstoffen umgegangen werden muss. Die Mitarbeiter sind darüber zu schulen. Sicherheitsdatenblatt Das Sicherheitsdatenblatt kann bei dem Händler/Depot kostenlos angefordert werden, von dem der Gefahrstoff in die Praxis geliefert wird. Derjenige, welcher den Gefahrstoff in den Verkehr bringt, ist für die korrekten Angaben im Sicherheitsdatenblatt rechtlich verantwortlich. Es enthält u. a. Betriebsanweisungen | Gesundheitsdienstportal. Angaben zum sicheren Umgang mit dem Produkt, zu produktspezifischen Gefährdungen sowie Schutzmaßnahmen, die zu treffen sind. Außerdem Vorgaben zur Lagerung und zum Verhalten im Brandfall und Notfall/ Erste Hilfe. 2. Gefährdungsbeurteilung Vor Einführung eines neuen Schadstoffs in die Praxis muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Diese wird regelmäßig der Zahnarzt (oder ein Praxismanager) selbst erstellen.
Es muss also die Frage beantwortet werden, wer in welchem Arbeitsablauf in welchem Umfang mit dem Gefahrstoff zu tun hat und was sich daraus für eine Gefährdungslage ergibt. Dies ist zu dokumentieren. Zur Dokumentation gehören auch die aus der Gefährdung abgeleitete Schutzstufe und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen. Für jeden Schadstoff muss diese Gefährdungsbeurteilung separat durchgeführt werden. Wechsel- und Kombinationswirkungen mit anderen Gefahrstoffen sind dabei jedoch zu berücksichtigen. 3. Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen werden vom Zahnarzt oder dem Praxismanager aufgesetzt, sind aber von jedem Mitarbeiter zu beachten. Sie erfolgen nach dem STOP-Prinzip: S Substitution T Technische Schutzmaßnahmen O Organisatorische Schutzmaßnahmen P Persönliche Schutzmaßnahmen a) S ubstitution Bei der Substitutionsüberlegung ist immer folgende Frage zu stellen: Kann für diesen Zweck ein weniger gefährlicher Stoff eingesetzt werden? Wenn ja, ist dieser einzusetzen. Arbeitssicherheit | Gefahrstoffe: Vorgeschriebene Schutzmechanismen in der Zahnarztpraxis. Konsequente Substitution reduziert die Gefahrstoffe deutlich in einer Praxis.