Lachs Mit Gemüsereis

Im Vorfeld sollten genaueste Überlegungen und Rechnungen aufgestellt werden. Als Gründungsmitglied einer der größten Finanz-Communitys in Deutschland schreibt Alexander Mittermeier heute nicht nur über Aktien und Hightech-Unternehmen, sondern auch über Geld- und Wirtschaftsthemen. Im Mittelpunkt stehen dabei Hintergrundberichte und Bewertung wirtschaftlicher Themen unter Berücksichtigung technologischer Gesichtspunkte für eine der größten Banken Deutschlands
  1. Riester-Rente: volle Steuerpflicht bei Auszahlungen?

Riester-Rente: Volle Steuerpflicht Bei Auszahlungen?

§ 93 Abs. 3 EStG mögliche förderunschädliche Kapitalauszahlung in Anspruch genommen haben und diese Art der Vergütungsleistung damit nicht atypisch und nicht "außerordentlich" i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist. Die ermäßigte Besteuerung kann daher ab dem 1. 2018 für alle Abfindungen von Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden – ­unabhängig von den Daten des zugrundeliegenden Vertragsabschlusses. Für andere Arten von Kapitalauszahlungen aus Altersvorsorgeverträgen kann die Tarifermäßigung dagegen nicht genutzt werden. Neben der ermäßigten Besteuerung von Kleinbetragsrenten ab dem 1. 2018 wurde ab dem 1. 2021 eine weitere Vereinfachung eingeführt, der eine erhebliche Bedeutung zukommt. So wurde im Zuge des Jahressteuergesetzes 2020 [9] eine vereinfachte Zurechnung der im Sterbemonat gezahlten Altersleistungen durch einen neu aufgenommenen § 22 Nr. 5 Satz 16 EStG geregelt. Die für Auszahlungen ab dem 1. 2021 geltende Vereinfachungsregel findet auf alle Auszahlungen Anwendung, die nach § 22 Nr. 5 EStG versteuert werden.

Denn auf Ihre Beiträge, die dazu von Ihrem Bruttogehalt abgingen, hat er keine Steuern erhoben. Im Ruhestand sollen Sie sich für diesen geldwerten Gefallen von damals revanchieren. Und zwar, indem Sie für die Riester-Rente Steuern abführen, wenn sie auf Ihrem Konto eingeht. Das nennt sich "nachgelagerte Besteuerung". Sie fragen sich, ob es nicht egal ist, wann der Staat die Steuern einzieht? Die Antwort lautet: Nein. In den meisten Fällen ist es unterm Strich günstiger, wenn Sie die Steuern erst als Rentner bezahlen statt von Ihrem Einkommen im Arbeitsleben. Denn die Rente fällt in der Regel geringer aus als das frühere Gehalt. Und je weniger Geld Sie im Ruhestand bekommen, umso weniger müssen Sie davon abführen. Sie haben also vorher mehr gespart, als Sie später an Steuern für die Riester-Rente bezahlen. Außerdem: Auf Riester-Renten fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, beispielsweise für die Kranken- und Pflegeversicherung (außer bei Riester-Verträgen im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge).