Besonderheiten ohnfortzahlungEs ist nicht immer einfach, das Anfangsvermögen der Ehepartner zu ermitteln. Für diese Sonderfälle hat das Gesetz eigene Regelungen getroffen: Sie kennen Ihr Vermögen zum Zeitpunkt der Heirat nicht oder es kann nicht genau nachgewiesen werden: In diesem Fall geht der Gesetzgeber nach Paragraph 1377, Absatz 3 des BGB von einem Anfangsvermögen von 0 Euro aus. Empfehlenswert ist es deshalb, vor der Hochzeit den Vermögensstand genau festzuhalten und zum Beispiel mit Kontoauszügen zu belegen. Vorhandene Schulden zum Zeitpunkt der Hochzeit: Sind Schulden bei der Hochzeit vorhanden oder sind diese höher als das Vermögen, wird nach Paragraph 1374, Absatz 3 des BGB ein negatives Anfangsvermögen angenommen. Erbschaften und Schenkungen: Wenn ein Ehepartner etwas erbt oder eine Schenkung erhält, wird dieses Vermögen laut Paragraph 1374, Absatz 2 des BGB dem Anfangsvermögen zugerechnet. Gütertrennung sinnvoll?. Ziel dieser Regelung ist es, dass im Zugewinnausgleich nur das erwirtschaftete Vermögen der Eheleute Berücksichtigung findet.
Der internationale Kontext Familienunternehmer, gerade bei größeren Gesellschaftern, sind teilweise auch im Ausland ansässig und mit einem ausländischen Ehegatten verheiratet. Dann findet nicht mehr zwingend das deutsche Ehegüterrecht Anwendung. Hierfür sollte der Gesellschaftsvertrag ebenfalls mit einer Lösung aufwarten. Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 4.1 Modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren | Haufe Steuer Office Excellence | Steuern | Haufe. Dies bedarf der vorherigen Prüfung der möglicher Weise anwendbaren ausländischen Güterrechte und der jeweiligen Kollisionsrechte. Hierbei ist es von entscheidendem Vorteil, wenn die Rechts- und Steuerberater ein dichtes internationales Netzwerk auf diesem Gebiet haben. Alternative Lebensformen Bei der Gestaltung von Güterstandsklauseln sollte darauf geachtet werden, dass diese auch andere Lebensweisen einbeziehen. Offensichtlich ist dies für die eingetragene Lebenspartnerschaft. Bedacht werden sollten allerdings auch nicht-eheliche Lebensformen nach ausländischem Recht. So führt in einigen Staaten das Zusammenleben über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu Ausgleichsansprüchen – ohne dass eine Eheschließung oder Ähnliches stattgefunden hat.
So können Freibeträge beider Elternteile genutzt werden. Eine Güterstandsschaukel ist aus dem Güterstand der Gütertrennung heraus nicht möglich. Der richtige Güterstand ist daher selten die Gütertrennung. Richtiger Güterstand: modifizierte Zugewinngemeinschaft. In der modifizierten Zugewinngemeinschaft werden die Vorteile des gesetzlichen Güterstands erhalten und mit den Vorteilen der Gütertrennung für den Fall einer Scheidung kombiniert. So kann vereinbart werden, dass im Scheidungsfall kein Zugewinnausgleich geschuldet wird oder dass bestimmtes Vermögen (das Unternehmen des Ehepartners oder geerbtes Vermögen) außen vorbleibt. Eheleute in Gütertrennung sollten daher eine Korrektur des Güterstandes fachkundig überprüfen lassen.