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Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10, 00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen. Dabei seit: 04. BR Wahl und Gekündigter Mitarbeiter - arbeitsrecht.de Forum - Das Forum zum Arbeitsrecht und Sozialrecht. 02. 2010 Beiträge: 7902 was war das denn für eine kündigung? auf jeden fall kündigungsschutzklage erheben und unbedingt einen zusammenhang mit der br-wahl herstellen guter anwalt ist ein muß "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG Zu deinen Fragen Kriegsrat II: Ich habe ihn war eine fristgerechte Kündigung und es steht kein Kündigungsgrund Fall wird von der DGB Rechtsschutzabteilung als Kündigungsschutzklage gefü konnte er mir nicht sagen da er den Inhalt der Klage noch nicht kennt. Erfahrener Benutzer Dabei seit: 24. 2009 Beiträge: 865 Der Tip mit Verbindung zur Wahl herstellen sollte unbedingt beachtet werden, da es dann noch weitere Möglichkeiten gibt.

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Denn wenn einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt wurde und er Kündigungsschutzklage eingelegt hat, ist für die Bejahung des Zutrittsrechts an einer – einmaligen und zeitlich begrenzten – Betriebsversammlung die offensichtliche Unwirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung nicht erforderlich – so das Gericht. Lediglich wenn feststeht, dass Arbeitnehmer nicht mehr in den Betrieb zurückkehren werden (z. B. Altersteilzeit im Block-Modell in der Freistellungsphase), erlischt die Teilnahmeberechtigung nach § 42 Abs. 1 BetrVG. Im Falle eines gekündigten Arbeitnehmers bleibt dagegen im Falle der Erhebung einer Kündigungsschutzklage die rechtswirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und mithin die Zugehörigkeit zur Arbeitnehmerschaft eines Betriebes i. S. d. 1 BetrVG ungeklärt. Dieser Unsicherheitszustand führt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 14. 05. 1997 – 7 ABR 26/96) nicht zum Verlust des aktiven und passiven Wahlrechtes. Hausrecht steht hier den Wahlinitiatoren zu Auch das Hausverbot steht der Teilnahme an der Betriebsversammlung nicht entgegen.

Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist besteht bei einer ordentlichen Kündigung das aktive Wahlrecht. Nach Ablauf der Kündigungsfrist besteht das aktive Wahlrecht nur fort, wenn durch den Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben worden ist und in der Zwischenzeit eine Weiterbeschäftigung erfolgt. Bei einer außerordentlichen Kündigung besteht das aktive Wahlrecht nur, sofern die Voraussetzungen des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspr uchs vorliegen. Das passive Wahlrecht ist in diesem Sonderfall nicht vom Vorliegen des aktiven Wahlrechts abhängig. Auch Arbeitnehmer, denen ordentlich oder außerordentlich gekündigt worden ist, sind zum Betriebsrat wählbar. Voraussetzung ist, dass durch den Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhoben worden und über diese noch nicht negativ entschieden worden ist. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Arbeitgeber durch eine Kündigung ungewollte Bewerber nicht von der Betriebsratswahl sollen ausschließen können. Dabei seit: 27. 08. 2009 Beiträge: 5951 Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen).