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Projekte, die zum Zeitpunkt der Vergabesitzung schon begonnen oder stattgefunden haben. Projekte, die in Trägerschaft oder Mitträgerschaft eines der Werke des Katholischen Fonds stattfinden. Maßnahmen der Ordinariate und ihrer Einrichtungen (Einzelfallregelungen bei Diözesanräten sind möglich). Projekte von Tagungs- und Bildungshäusern (Akademien), die über ein eigenes Programmbudget verfügen. Diözesanpartnerschaften. Maßnahmen öffentlicher Stellen, z. B. Universitäten. Vorhaben, die direkt oder indirekt mit Spendenwerbung verbunden sind. Katholischer fonds antrag du. Formen der institutionellen Förderung (Arbeitsmittel, Bau- und Renovierungs­kosten, laufende Personalkosten, Anschaffungen, Mieten, regelmäßig erscheinende Publikationen usw. ). Jahresprogramme. Ausreiseprogramme von Missionaren/Missionarinnen auf Zeit. Projekte in Zusammenarbeit mit politischen Parteien. Im Einzelfall sind Ausnahmeregelungen möglich, die vom Kuratorium entschieden werden. Kontakt Tel. : 089-51 62-224 oder -324, Fax: 089-51 62-336 E-Mail: Internet: Postanschrift Katholischer Fonds, Postfach 20 14 42, 80014 München Besucheranschrift Katholischer Fonds, Pettenkoferstraße 26, 80336 München Inhalt erstellt: 22.

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Gefördert werden: Projekte der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu weltkirchlichen und entwicklungsbezogenen Themen in Deutschland, Partnerbegegnungen und pastorale Initiativen zur Zusammenarbeit mit den Ortskirchen des Südens sowie Mittel- und Osteuropas, Vernetzung lokaler Aktivitäten von weltkirchlich und entwicklungspolitisch aktiven Gruppen, Programme zum Erfahrungsaustausch sowie Beratungsangebote und Schulungen. Ziele und Inhalte der Maßnahme müssen eindeutig der weltkirchlichen und entwicklungsbezogenen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zuzuordnen sein. Arten der Vorhaben können sein: Seminare, Tagungen, Veranstaltungsreihen, Aktionen, Kampagnen, Ausstellungen, Arbeitshilfen, Medien, Bildungsmaterial, Vernetzung lokaler Aktivitäten, Partnerbegegnungen in Deutschland, Langzeitaufenthalte von Freiwilligen aus Partnerprojekten, Kulturveranstaltungen. Katholischer fonds antrag fur. Anträge stellen können: Kirchliche und christliche, Gruppen, die sich den Zielen und Inhalten weltkirchlicher und entwicklungsbezogener Arbeit verbunden wissen, Pfarrgemeinden (Sachausschüsse Mission, Entwicklung, Frieden), Partnerschafts- und Eine-Welt-Gruppen (Pfarrgemeinde-, Dekanats-, Diözesanebene), Katholische Jugend- und Erwachsenenverbände, Landes- und bundesweit arbeitende Gruppen.

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Sozialfonds der Katholischen Hochschulgemeinde Für Studierende, die in eine Notlage geraten sind, kann die KHG Trier aus ihrem Sozial-Fond in begrenztem Maße finanzielle Hilfestellung gewähren. Dies geschieht unabhängig von deren Religionszugehörigkeit. Ein Antrag muss bei der KHG gestellt werden. Dieser Fond steht grundsätzlich allen Studenten von Trierer Hochschulen zur Verfügung. Sozialdienst katholischer Frauen Der Sozialdienst katholischer Frauen berät in allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Er hilft bei finanziellen Fragen, rechtlichen Angelegenheiten, der Wohnungssuche und bei der Gestaltung des zukünftigen Lebens mit dem Kind. Sie können auch finanzielle Hilfe aus bischöflichen oder diözesanen Fonds erhalten. Eine Welt-Förderung - foerdermittel-wissenswert.de. Die Beratung ist kostenlos, anonym, offen für Frauen und Männer, unabhängig von Religion und Nationalität.

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Der Katholische Fonds für weltkirchliche und entwicklungsbezogene Zusammenarbeit fördert Partnerbegegnungen, die in Deutschland stattfinden. Zielgruppen sind Partner aus Afrika, Asien, Ozeanien, Lateinamerika sowie Mittel- und Osteuropa. Bis zu 50% der Reisekosten der ausländischen Gruppe können bezuschusst werden. Katholischer Fonds - Fördermittelbeantragung/Abrechnung. Die Personenzahl ist auf bis zu acht beschränkt, ausgenommen sind Partner aus Mittel- und Osteuropa. Weitere Informationen findet Ihr im Flyer des Katholischen Fonds sowie im Folgenden: Kirchliche und christliche Gruppen, sowie Gruppen, die sich den Zielen und Inhalten weltkirchlicher und entwicklungsbezogener Arbeit verbunden wissen.

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Die Überjährigkeit muss durch das Projekt begründet und dieses in sich abgeschlossen sein. Eigenanteil: Die finanzielle Eigenleistung der antragstellenden Organisation muss mindestens 25 Prozent der zuwendungs-fähigen Gesamtausgaben enthalten. Drittmittel anderer Förderer werden als Eigenleistung anerkannt. Eine Verrechnung mit nicht ausgezahlten oder valorisierten Leistungen (zum Beispiel ehrenamtliche Arbeit) als Sicherung des Eigenanteils ist ausgeschlossen. TKZ – Transportkostenzuschuss Wer? Grundsätzlich können nur private deutsche Organisationen und Verbände sowie Initiativgruppen einen TKZ beantragen, die als gemeinnützig anerkannt sind und nachweislich über keine ausreichenden Eigenmittel oder sonstige Finanzierungsmöglichkeit für einen Transport verfügen. Sozialfond der Katholischen Hochschulgemeinde. Auch der Empfänger der Sachspende, die einheimische Organisation im Partnerland, muss eine gemeinnützige private oder öffentliche Einrichtung sein. Was? Der TKZ umfasst folgende Kosten: Verpackung der Sachspenden, Transport der Sachspenden vom Lagerort in Deutschland zum Bestimmungsort, Transportversicherung der Sachspende.

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Es werden maximal 50% der genehmigten Bau-/Sanierungskosten von der Stiftung übernommen. Wenn durch historische Rechtstitel eine Baupflicht ergibt sind weitere freiwillige Förderungen durch die Stiftung ausgeschlossen. Das wird im Detail gefördert Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Beispielprojekte der Stiftung Breisgauer Katholischer Religionsfonds In der Vergangenheit hat die Stiftung folgende gemeinnützige Projekte gefördert: St. Petronilla in Endingen – Die Stiftung fördert die Sanierung der vom Einsturz gefärdeten Kirche, so das diese auf ein sicheres Fundament gestellt werden konnte. Katholischer fonds antrag pour. Die umfangreichen Baumaßnahmen wurden von der Stiftung mit einem Betrag von 250. 000 Euro gefördert. Lourdeskapelle in Herbolzheim-Bleichheim – Die Kapelle welche in ihrer Bausubstanz erheblich gefärdert war wurde in mehreren Schritten saniert und renoviert. Auch eine neue Glocke und neue Sitzbänke wurden angeschafft. Die Stiftung hat dieses Vorhaben mit 10. 000 Euro gefördert. Kirche St. Peter und Paul – Bei diesem Sanierungs- und Renovierungsprojekt wurde unter anderem die ganze Dachkonstruktion sowie die Klimatechnik des Kirchengebäudes erneuert.

Deshalb fördert der Katholische Fonds - Bildungs- und öffentlichkeitswirksame Projekte zu weltkirchlichen und entwicklungsbezogenen Themen in Deutschland - Partnerbegegnungen und pastorale Initiativen zur Zusammenarbeit mit den Ortskirchen des Südens sowie Mittel- und Osteuropas - Vernetzung lokaler Aktivitäten von weltkirchlich und entwicklungspolitisch aktiven Gruppen - Programme zum Austausch exemplarischer Erfahrungen sowie entsprechende Beratungsangebote und Schulungen - Multiplikator*innenschulungen. Wer kann einen Antrag stellen? Kirchliche und christliche Gruppen, sowie Gruppen, die sich den Zielen und Inhalten weltkirchlicher und entwicklungsbezogener Arbeit verbunden wissen. - Pfarrgemeinden (Sachausschüsse Mission, Entwicklung, Frieden) - Partnerschafts- und Eine-Welt-Gruppen (Pfarrgemeinde-, Dekanats-, Diözesanebene) - Katholische Jugend- und Erwachsenenverbände - Landes- und bundesweit arbeitende Gruppen Anträge für dasselbe Vorhaben können sowohl beim Katholischen Fonds als auch bei Brot für die Welt-Evangelischer Entwicklungsdienst eingereicht werden.